Schriftliche Übersetzungen bulgarischer Dokumente für Portugal werden nicht in jedem Fall nach demselben Verfahren beglaubigt. Maßgeblich sind Dokumentenart, Verwendungszweck und Anforderungen der konkreten portugiesischen Stelle. Eine Beglaubigung durch die portugiesische Botschaft in Sofia ist daher kein allgemein vorgeschriebener Schritt für jede Übersetzung.
Für bestimmte öffentliche Urkunden zwischen EU-Mitgliedstaaten gilt die Verordnung (EU) 2016/1191. Sie erfasst unter anderem ausgewählte Nachweise zu Personenstand, Wohnsitz, Staatsangehörigkeit und fehlenden Vorstrafen und hebt das Erfordernis von Apostille oder Legalisation auf. Ein mehrsprachiges Standardformular kann bestimmten Urkunden beigefügt werden und den Bedarf an einer gesonderten Übersetzung verringern.
Fällt ein Dokument nicht unter die Verordnung, etwa eine bestimmte Bildungs-, Unternehmens- oder sonstige amtliche Urkunde, kann eine Apostille der zuständigen bulgarischen Behörde erforderlich sein. Bulgarien und Portugal sind Vertragsstaaten des Haager Apostille-Übereinkommens; für erfasste Dokumente ersetzt die Apostille grundsätzlich die vollständige konsularische Legalisation.
Die Übersetzung wird üblicherweise in portugiesischer Sprache erstellt. Wie die Unterschrift des Übersetzers zu bestätigen ist und ob ein elektronisches oder gedrucktes Exemplar angenommen wird, richtet sich jedoch nach dem Empfänger. Manche Stellen akzeptieren eine in einem EU-Mitgliedstaat angefertigte beglaubigte Übersetzung, andere verlangen eine bestimmte Form oder zusätzliche Bestätigung.
La Fit Trans prüft Aussteller, Verwendungszweck und Empfängeranforderungen, organisiert die Übersetzung und koordiniert die nötige Apostille oder Beglaubigung. Das Angebot trennt Übersetzungsleistung, Behörden- und Kurierkosten und beschreibt den konkreten Dokumentensatz für Portugal.

