Übersetzung aus dem und ins Polnische

Dokumente für Bulgarien und Polen

Bulgarisch-polnische Übersetzungen verbinden vor allem Personenstands-, Bildungs- und Unternehmensunterlagen mit Gemeinden, Hochschulen, Arbeitgebern und Gerichten in beiden Ländern. La Fit Trans stimmt Wortlaut und Gestaltung auf den konkreten Empfänger ab.

Polnische diakritische Zeichen, Personennamen, Adressen, Nummern und Anlagen werden gemeinsam terminologisch geprüft. In einem zusammengehörigen Dokumentensatz bleiben die Bezeichnungen derselben Personen, Behörden und Unternehmen durchgängig einheitlich.

Polnische Schreibweise, Namen und amtliche Bezeichnungen

Die polnische Rechtschreibung verwendet das lateinische Alphabet mit charakteristischen Buchstaben und diakritischen Zeichen. Sie werden in Personennamen, Anschriften, Ortsnamen und amtlichen Bezeichnungen genau beibehalten.

Die lateinische Schrift ersetzt nicht den Abgleich mit Pass und weiteren Unterlagen. Personen- und Unternehmenskennnummern werden nach ihrer Funktion erkannt und verständlich auf Deutsch erläutert.

Richtung und Zweck der polnischen Übersetzung

Vom Polnischen ins Bulgarische

Polnische Kopien von Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Strafregisterbescheinigungen, Diplomen, Zeugnissen, Arbeitsunterlagen und Firmendokumenten werden übersetzt, wobei der Aussteller, die Art des Dokuments und die Registrierungsdaten klar unterschieden werden.

Die ursprüngliche polnische Bezeichnung kann neben der bulgarischen Entsprechung verbleiben, wenn dies einer bulgarischen Behörde hilft, die Übersetzung mit dem eingereichten Dokument zu vergleichen.

Vom Bulgarischen ins Polnische

Für die Verwendung in Polen werden bulgarische Personenstandsurkunden, Diplome, Führungszeugnisse, Vollmachten, Verträge und Unternehmensunterlagen nach Art des Verfahrens und den Vorgaben des polnischen Empfängers übersetzt.

Die bulgarischen Behörden werden entsprechend ihrer tatsächlichen Funktion bezeichnet; Namen, Adressen und Identifikatoren werden im gesamten Dokumentensatz abgeglichen.

Persönliche, akademische und Firmendokumente aus Polen

Zu polnischen Personenstandsdokumenten gehören gekürzte und vollständige Auszüge aus Geburts-, Heirats- oder Sterbeeinträgen. Übersetzt werden auch Familienstands- und Wohnsitzbescheinigungen, Führungszeugnisse, Gerichtsentscheidungen und notarielle Urkunden.

Akademische Sätze können Diplom, Diplomzusatz, Leistungsübersicht, Fächer und Noten enthalten. Bei Unternehmensunterlagen werden eingetragener Name, Rechtsform, Eintrag im nationalen Gerichtsregister oder im Zentralregister für Einzelunternehmen sowie Steuer- und Unternehmensstatistiknummer geprüft.

Beglaubigte Übersetzung eines polnischen Dokuments

Für die Verwendung in Bulgarien behält die beglaubigte Übersetzung eines polnischen Dokuments eine klare Verbindung zum vorgelegten Original oder zur zulässigen Kopie. Überschriften, Felder, Unterschriften, Stempel und sichtbare Beglaubigungen werden entsprechend der Struktur der Vorlage wiedergegeben.

Für bestimmte amtliche Verfahren in Polen wird die Übersetzung von einem beim polnischen Justizministerium eingetragenen beeidigten Übersetzer angefertigt. Dieses Verfahren entspricht nicht automatisch der bulgarischen Beglaubigungsform; maßgeblich ist daher der konkrete Empfänger.

Apostille und öffentliche Urkunden zwischen Bulgarien und Polen

Zwischen Bulgarien und Polen werden bestimmte öffentliche Urkunden nach dem vereinfachten Verfahren der Verordnung (EU) 2016/1191 verwendet und benötigen keine Apostille. Ein mehrsprachiges Standardformular kann einzelnen Urkunden als Verständnishilfe beigefügt werden, ersetzt sie jedoch nicht.

Die Verordnung erfasst nicht jedes Diplom, jede Unternehmensurkunde, Vollmacht oder jeden Privatvertrag. Außerhalb ihres Geltungsbereichs gilt zwischen Bulgarien und Polen das Haager Apostille-Übereinkommen; der Weg wird anhand von Aussteller, Dokumentart und Empfänger geprüft.

Prüfung eines polnischen Dokumentensatzes

Bei der Erstprüfung werden die Sprachrichtung, der Aussteller, der Empfänger, alle Seiten und Anhänge, die Lesbarkeit, die Unterschriften, Stempel und die verfügbare elektronische Verifizierung festgelegt. Varianten von Personennamen und Amtsnummern werden getrennt erfasst.

Übersetzung, Lektorat, beglaubigte Kopien, ggf. Apostille, Zustellung und die Notwendigkeit eines Originals werden dann als separate Bestandteile beschrieben. Umfang und Zeitrahmen beziehen sich daher auf den kompletten Satz und nicht nur auf die erste Seite.

Preise für Übersetzungen

Die Preise sind nach Sprachgruppe und Bearbeitungsfrist aufgeführt.

GruppeDienstleistungPreis (ohne MwSt.)
Gruppe IÜbersetzung – Standardbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
Gruppe IÜbersetzung – Eilbearbeitung17.00 EUR (33.25 BGN)
Gruppe IÜbersetzung – Expressbearbeitung20.00 EUR (39.12 BGN)
Gruppe IIÜbersetzung – Standardbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
Gruppe IIÜbersetzung – Eilbearbeitung18.00 EUR (35.20 BGN)
Gruppe IIÜbersetzung – Expressbearbeitung21.00 EUR (41.07 BGN)
Gruppe IIIÜbersetzung – Standardbearbeitung17.00 EUR (33.25 BGN)
Gruppe IIIÜbersetzung – Eilbearbeitung20.00 EUR (39.12 BGN)
Gruppe IIIÜbersetzung – Expressbearbeitung23.00 EUR (44.98 BGN)
Gruppe IVÜbersetzung – Standardbearbeitung18.00 EUR (35.20 BGN)
Gruppe IVÜbersetzung – Eilbearbeitung21.00 EUR (41.07 BGN)
Gruppe IVÜbersetzung – Expressbearbeitung25.00 EUR (48.90 BGN)

Die Preise gelten pro Übersetzungsseite mit 1.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen, ohne MwSt.

Vorläufige Beurteilung anhand einer elektronischen Datei

Ein vollständiger, lesbarer Scan oder eine elektronische PDF-Datei zeigt den tatsächlichen Umfang, Rückseiten, Tabellen, Stempel und Anlagen. Bei polnischen Dokumenten werden zudem die Zeichen in Namen, Registrierungsnummern und die Verbindung zwischen zugehörigen Abschriften und Bescheinigungen sichtbar.

Für ein erstes Angebot reicht die elektronische Datei in der Regel aus. Ein Original wird nur einbezogen, wenn Beglaubigung, Apostille oder der benannte Empfänger es verlangen; die Abwicklung ist aus der Ferne, per Zustellung oder über ein Büro möglich.

Preis und Frist für die Übersetzung polnischer Dokumente

Das Angebot für eine polnische Übersetzung berücksichtigt Sprachrichtung, Umfang, Dokumentart, Tabellen, Stempel, handschriftliche Felder und erforderliche Gestaltung. Beglaubigte Exemplare, Apostille und Zustellung werden getrennt ausgewiesen, damit die Übersetzungskosten nachvollziehbar bleiben.

Die Frist umfasst Übersetzung und redaktionelle Kontrolle des gesamten Satzes. Diplom und Zusatz, ein vollständiger Personenstandsauszug oder ein Unternehmensregisterauszug werden gemeinsam auf Namen, Daten, Kennnummern und wiederkehrende Begriffe geprüft.

Polnische Dokumente in einem zusammenhängenden Satz

Bei einem vollständigen oder gekürzten Personenstandsauszug bleiben die genaue Form, der Aussteller und die Verbindung zum Geburts-, Heirats- oder Sterbeeintrag erhalten. Namen, Daten, Orte und die polnische Personenkennnummer werden durchgängig einheitlich wiedergegeben.

Ein Auszug aus dem polnischen Gerichts- oder Unternehmensregister wird zusammen mit Verträgen, Beschlüssen und Vollmachten geprüft. Firmenname, Rechtsform, Anschrift, Vertretung sowie Steuer- und Statistiknummer bleiben in allen übersetzten Teilen abgestimmt.

Übersetzung, Beglaubigung und Apostille für den benannten Empfänger

Ein Auftrag kann die polnische Übersetzung mit beglaubigter Ausfertigung, Apostille und Zustellung an den benannten Empfänger verbinden. Der Umfang richtet sich nach Dokumentart und Verwendungszweck; unnötige Verwaltungsschritte werden nicht automatisch ergänzt.

La Fit Trans stimmt Terminologie und Gestaltung der zusammengehörigen bulgarischen und polnischen Dokumente innerhalb eines Auftrags ab. Richtung, Zweck, Preis, Frist, Übergabeart und ein möglicher Bedarf am Original werden vor Arbeitsbeginn festgelegt.

Häufig gestellte Fragen

Benötigt ein polnisches Dokument in Bulgarien eine Apostille?

Nicht, wenn die öffentliche Urkunde unter die Verordnung (EU) 2016/1191 fällt. Bei Dokumenten außerhalb dieses Geltungsbereichs werden das Haager Apostillenübereinkommen und die Anforderungen des jeweiligen Empfängers geprüft.

Worin unterscheiden sich gekürzte und vollständige polnische Personenstandsauszüge?

Der gekürzte Auszug enthält die wesentlichen aktuellen Daten, der vollständige Auszug gibt den Registerinhalt und spätere Einträge wieder. Die genaue Form bleibt in der Übersetzung erkennbar, weil die empfangende Stelle eine bestimmte Fassung verlangen kann.

Wie werden polnische Namen und diakritische Zeichen wiedergegeben?

Charakteristische polnische Buchstaben und diakritische Zeichen werden genau übernommen; Namen werden mit Pass und weiteren Unterlagen abgeglichen. Im gesamten Dokumentensatz gilt eine einheitliche Schreibweise.

Wann ist in Polen eine beeidigte Übersetzung erforderlich?

Bei bestimmten amtlichen Verfahren in Polen ist eine beeidigte Übersetzung erforderlich. Die zuständige polnische Stelle oder das jeweilige Verfahren entscheidet darüber; sie ist nicht automatisch mit der bulgarischen Beglaubigung gleichzusetzen.

Reicht für ein Angebot eine elektronische Datei?

Ein leserlicher Scan oder ein PDF jeder Seite reicht in der Regel aus, um Umfang, Zeitaufwand und Layout zu beurteilen. Wenn für die Beglaubigung oder Apostille ein Original erforderlich ist, wird dies als separater späterer Schritt behandelt.

Wie werden polnische Personen- und Unternehmensnummern behandelt?

Personen-, Steuer-, Statistik- und Gerichtsregisternummern werden nach ihrer Funktion erkannt. In zusammengehörigen Firmenunterlagen werden sie mit Name, Rechtsform, Anschrift und Vertretung abgeglichen.

Angebot für eine Übersetzung aus dem Polnischen und ins Polnische

La Fit Trans bewertet den gesamten Dokumentensatz und weist Übersetzung, Lektorat, Gestaltung, beglaubigte Exemplare und den anwendbaren Verwaltungsweg getrennt aus. Für ein genaues Erstangebot reicht in der Regel eine lesbare elektronische Datei aus.

Die Bearbeitung ist aus der Ferne oder über ein ausgewähltes Büro möglich. Vor Beginn der Übersetzung werden Richtung, Empfänger, Frist, Übergabeart und ein möglicher Bedarf am Original festgehalten.