Übersetzung einer Bescheinigung zur Eheschließung eines bulgarischen Staatsangehörigen im Ausland

Beglaubigte Übersetzung der bulgarischen Gemeindebescheinigung vor einer standesamtlichen Eheschließung im Ausland

La Fit Trans übersetzt die kommunale Bescheinigung, die ein bulgarischer Staatsangehöriger vor einer beabsichtigten Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Stelle vorlegt. Beide Verlobten, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Prüfung der Ehehindernisse und sämtliche amtlichen Merkmale bleiben eindeutig miteinander verbunden.

Kommunale Bescheinigung vor der Eheschließung im Ausland

Die bulgarische Bescheinigung zur Eheschließung im Ausland ist ein Dokument vor der Eheschließung nach Artikel 20 und Anlage 11 der Verordnung RD-02-20-6. Die zuständige Gemeinde stellt sie aus, wenn zwei bulgarische Staatsangehörige oder ein bulgarischer und ein ausländischer Staatsangehöriger vor einer örtlichen Behörde außerhalb Bulgariens heiraten wollen.

Vor der Ausstellung prüft die Amtsperson das Melderegister auf Ehehindernisse nach bulgarischem Familienrecht. Die Übersetzung übermittelt diese amtliche Feststellung an den ausländischen Empfänger. La Fit Trans stellt die Bescheinigung nicht aus und entscheidet nicht über die Ehefähigkeit, sondern übersetzt das bereits erstellte Gemeindedokument.

Beide Verlobten und die amtliche Prüfung von Ehehindernissen

Das amtliche Muster verbindet den bulgarischen Staatsangehörigen mit der Person, die er oder sie heiraten will. Übersetzt werden vollständige Namen, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Familienstand, bulgarische Personenkennziffer oder anderer Identifikator, Anschrift, Nummer und Datum, ausstellende Gemeinde, Amtsperson, Unterschrift, Siegel und elektronische Prüfmerkmale.

Ist der ausländische Verlobte nicht im bulgarischen Melderegister eingetragen, stützt sich die Gemeinde auf eine amtliche Urkunde mit Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand. Die bulgarische Bescheinigung übernimmt diese Angaben entsprechend der bulgarischen Übersetzung der Quelle. Die Einwilligung zur Eintragung der Daten gehört zum Ausstellungsverfahren und wird nur dann als Anlage behandelt, wenn sie tatsächlich vorliegt.

Präzise Übersetzung von Personendaten, Familienstand und Rechtszweck

Vor der Übersetzung werden das genaue Muster, die Zielsprache, der Bestimmungsstaat und die empfangende Behörde festgestellt. Die Überschrift kann funktionsgerecht als Nachweis für die beabsichtigte Ehe oder als Ehefähigkeitsnachweis wiedergegeben werden; sie darf jedoch nicht zu einer Urkunde über eine bereits geschlossene Ehe werden.

Übersetzer und unabhängiger Revisor vergleichen die Namen beider Verlobten, Transliteration, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Daten und Nummern Zeile für Zeile. Bei Pass, ausländischem Personenstandsnachweis oder weiteren amtlichen Urkunden bleibt die Schreibweise mit den vorhandenen Quellen einheitlich, ohne nicht beurkundete Tatsachen hinzuzufügen.

Beglaubigung, Apostille oder anderer Weg nach Staat und Empfänger

Die Beglaubigung der Übersetzung betrifft den übersetzten Text. Apostille, konsularische Legalisation oder eine Befreiung durch internationalen Vertrag betreffen die Herkunft der bulgarischen öffentlichen Urkunde. Es sind getrennte Funktionen; der richtige Weg richtet sich nach Bestimmungsstaat, Ausfertigungsform und Vorschriften der zuständigen Eheschließungsbehörde.

Eine ausländische Urkunde, die der bulgarischen Gemeinde für die Daten des Verlobten dient, folgt ihrem eigenen Bestätigungsweg nach Herkunftsland. Die für die bulgarische Ausstellung erforderliche Bestätigung bedeutet nicht, dass die fertige bulgarische Bescheinigung überall nach demselben Verfahren angenommen wird. Das Angebot erfasst nur die tatsächlich einschlägigen Schritte.

Preis nach Sprache, Format und tatsächlich erforderlichem Bestätigungsweg

Der Übersetzungspreis richtet sich nach Sprachpaar, Lesbarkeit, Papier- oder elektronischem Format und Anzahl beglaubigter Exemplare. Obwohl das amtliche Muster kurz ist, werden Personendaten, Familienstand, ausländische Namen und Bestätigungsfelder vollständig übersetzt und revidiert.

Spracharbeit wird getrennt von Apostille, konsularischer Bestätigung, notarieller Handlung, Kurierzustellung oder einer anderen beauftragten Verwaltungsleistung berechnet. Die kommunale Gebühr für die Ausstellung der Originalbescheinigung ist keine Übersetzungsgebühr.

Zeit für Übersetzung, unabhängige Revision und beauftragte Formalitäten

Die Bearbeitungszeit umfasst Formataufbereitung, Übersetzung, unabhängige Revision und Endkontrolle. Eine klare einseitige Bescheinigung ist einfacher als eine Kopie mit unleserlichem Siegel, handschriftlichem Vermerk, abweichender Namensschreibung oder notwendigem Abgleich mit Pass und ausländischem Personenstandsdokument.

Kommunale Ausstellung, Apostille, konsularische Formalitäten und die Entscheidung der ausländischen Behörde haben eigene Fristen. Der Arbeitsplan trennt die sprachliche Leistung von externen Verwaltungsschritten und bezeichnet die im Auftrag enthaltene Koordination.

Preise für Übersetzungen

Die Preise gelten für Übersetzungen in den wichtigsten Sprachen gemäß der aktuellen Preisliste.

SpracheGruppeDienstleistungPreis (ohne MwSt.)
EnglischGruppe IÜbersetzung – Standardbearbeitung8.00 EUR (15.65 BGN)
EnglischGruppe IÜbersetzung – Eilbearbeitung10.00 EUR (19.56 BGN)
EnglischGruppe IÜbersetzung – Expressbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
EnglischGruppe IIÜbersetzung – Standardbearbeitung9.00 EUR (17.60 BGN)
EnglischGruppe IIÜbersetzung – Eilbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
EnglischGruppe IIÜbersetzung – Expressbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
EnglischGruppe IIIÜbersetzung – Standardbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
EnglischGruppe IIIÜbersetzung – Eilbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
EnglischGruppe IIIÜbersetzung – Expressbearbeitung15.00 EUR (29.34 BGN)
EnglischGruppe IVÜbersetzung – Standardbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
EnglischGruppe IVÜbersetzung – Eilbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
EnglischGruppe IVÜbersetzung – Expressbearbeitung18.00 EUR (35.20 BGN)
DeutschGruppe IÜbersetzung – Standardbearbeitung8.00 EUR (15.65 BGN)
DeutschGruppe IÜbersetzung – Eilbearbeitung10.00 EUR (19.56 BGN)
DeutschGruppe IÜbersetzung – Expressbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
DeutschGruppe IIÜbersetzung – Standardbearbeitung9.00 EUR (17.60 BGN)
DeutschGruppe IIÜbersetzung – Eilbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
DeutschGruppe IIÜbersetzung – Expressbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
DeutschGruppe IIIÜbersetzung – Standardbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
DeutschGruppe IIIÜbersetzung – Eilbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
DeutschGruppe IIIÜbersetzung – Expressbearbeitung15.00 EUR (29.34 BGN)
DeutschGruppe IVÜbersetzung – Standardbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
DeutschGruppe IVÜbersetzung – Eilbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
DeutschGruppe IVÜbersetzung – Expressbearbeitung18.00 EUR (35.20 BGN)
FranzösischGruppe IÜbersetzung – Standardbearbeitung8.00 EUR (15.65 BGN)
FranzösischGruppe IÜbersetzung – Eilbearbeitung10.00 EUR (19.56 BGN)
FranzösischGruppe IÜbersetzung – Expressbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
FranzösischGruppe IIÜbersetzung – Standardbearbeitung9.00 EUR (17.60 BGN)
FranzösischGruppe IIÜbersetzung – Eilbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
FranzösischGruppe IIÜbersetzung – Expressbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
FranzösischGruppe IIIÜbersetzung – Standardbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
FranzösischGruppe IIIÜbersetzung – Eilbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
FranzösischGruppe IIIÜbersetzung – Expressbearbeitung15.00 EUR (29.34 BGN)
FranzösischGruppe IVÜbersetzung – Standardbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
FranzösischGruppe IVÜbersetzung – Eilbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
FranzösischGruppe IVÜbersetzung – Expressbearbeitung18.00 EUR (35.20 BGN)
SpanischGruppe IÜbersetzung – Standardbearbeitung8.00 EUR (15.65 BGN)
SpanischGruppe IÜbersetzung – Eilbearbeitung10.00 EUR (19.56 BGN)
SpanischGruppe IÜbersetzung – Expressbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
SpanischGruppe IIÜbersetzung – Standardbearbeitung9.00 EUR (17.60 BGN)
SpanischGruppe IIÜbersetzung – Eilbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
SpanischGruppe IIÜbersetzung – Expressbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
SpanischGruppe IIIÜbersetzung – Standardbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
SpanischGruppe IIIÜbersetzung – Eilbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
SpanischGruppe IIIÜbersetzung – Expressbearbeitung15.00 EUR (29.34 BGN)
SpanischGruppe IVÜbersetzung – Standardbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
SpanischGruppe IVÜbersetzung – Eilbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
SpanischGruppe IVÜbersetzung – Expressbearbeitung18.00 EUR (35.20 BGN)
ItalienischGruppe IÜbersetzung – Standardbearbeitung8.00 EUR (15.65 BGN)
ItalienischGruppe IÜbersetzung – Eilbearbeitung10.00 EUR (19.56 BGN)
ItalienischGruppe IÜbersetzung – Expressbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
ItalienischGruppe IIÜbersetzung – Standardbearbeitung9.00 EUR (17.60 BGN)
ItalienischGruppe IIÜbersetzung – Eilbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
ItalienischGruppe IIÜbersetzung – Expressbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
ItalienischGruppe IIIÜbersetzung – Standardbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
ItalienischGruppe IIIÜbersetzung – Eilbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
ItalienischGruppe IIIÜbersetzung – Expressbearbeitung15.00 EUR (29.34 BGN)
ItalienischGruppe IVÜbersetzung – Standardbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
ItalienischGruppe IVÜbersetzung – Eilbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
ItalienischGruppe IVÜbersetzung – Expressbearbeitung18.00 EUR (35.20 BGN)
RussischGruppe IÜbersetzung – Standardbearbeitung8.00 EUR (15.65 BGN)
RussischGruppe IÜbersetzung – Eilbearbeitung10.00 EUR (19.56 BGN)
RussischGruppe IÜbersetzung – Expressbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
RussischGruppe IIÜbersetzung – Standardbearbeitung9.00 EUR (17.60 BGN)
RussischGruppe IIÜbersetzung – Eilbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
RussischGruppe IIÜbersetzung – Expressbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
RussischGruppe IIIÜbersetzung – Standardbearbeitung11.00 EUR (21.51 BGN)
RussischGruppe IIIÜbersetzung – Eilbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
RussischGruppe IIIÜbersetzung – Expressbearbeitung15.00 EUR (29.34 BGN)
RussischGruppe IVÜbersetzung – Standardbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
RussischGruppe IVÜbersetzung – Eilbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
RussischGruppe IVÜbersetzung – Expressbearbeitung20.00 EUR (39.12 BGN)
TürkischGruppe IÜbersetzung – Standardbearbeitung12.00 EUR (23.47 BGN)
TürkischGruppe IÜbersetzung – Eilbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
TürkischGruppe IÜbersetzung – Expressbearbeitung15.00 EUR (29.34 BGN)
TürkischGruppe IIÜbersetzung – Standardbearbeitung12.00 EUR (23.47 BGN)
TürkischGruppe IIÜbersetzung – Eilbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
TürkischGruppe IIÜbersetzung – Expressbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
TürkischGruppe IIIÜbersetzung – Standardbearbeitung13.00 EUR (25.43 BGN)
TürkischGruppe IIIÜbersetzung – Eilbearbeitung15.00 EUR (29.34 BGN)
TürkischGruppe IIIÜbersetzung – Expressbearbeitung17.00 EUR (33.25 BGN)
TürkischGruppe IVÜbersetzung – Standardbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
TürkischGruppe IVÜbersetzung – Eilbearbeitung17.00 EUR (33.25 BGN)
TürkischGruppe IVÜbersetzung – Expressbearbeitung20.00 EUR (39.12 BGN)
GriechischGruppe IÜbersetzung – Standardbearbeitung14.00 EUR (27.38 BGN)
GriechischGruppe IÜbersetzung – Eilbearbeitung18.00 EUR (35.20 BGN)
GriechischGruppe IÜbersetzung – Expressbearbeitung23.00 EUR (44.98 BGN)
GriechischGruppe IIÜbersetzung – Standardbearbeitung15.00 EUR (29.34 BGN)
GriechischGruppe IIÜbersetzung – Eilbearbeitung20.00 EUR (39.12 BGN)
GriechischGruppe IIÜbersetzung – Expressbearbeitung24.00 EUR (46.94 BGN)
GriechischGruppe IIIÜbersetzung – Standardbearbeitung16.00 EUR (31.29 BGN)
GriechischGruppe IIIÜbersetzung – Eilbearbeitung21.00 EUR (41.07 BGN)
GriechischGruppe IIIÜbersetzung – Expressbearbeitung25.00 EUR (48.90 BGN)
GriechischGruppe IVÜbersetzung – Standardbearbeitung17.00 EUR (33.25 BGN)
GriechischGruppe IVÜbersetzung – Eilbearbeitung22.00 EUR (43.03 BGN)
GriechischGruppe IVÜbersetzung – Expressbearbeitung26.00 EUR (50.85 BGN)

Die Preise gelten pro Übersetzungsseite mit 1.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen, ohne MwSt.

Die angegebenen Preise gelten nur für die Übersetzung. Beglaubigung, Apostille, Legalisierung, staatliche Gebühren und andere zusätzliche Verfahren sind nicht enthalten und werden je nach Dokument und Anforderungen separat bestimmt.

Übersetzungspreise

Vorprüfung anhand einer lesbaren Fassung der ausgestellten Bescheinigung

Eine lesbare Aufnahme oder vollständige PDF-Datei ermöglicht die vorläufige Bestimmung von Sprache, Umfang, sichtbaren Unterschriften und Siegeln, Endformat und möglichem Bestätigungsweg. Nicht wesentliche personenbezogene Daten können für die Kalkulation verdeckt sein, sofern Überschrift, Aufbau und tatsächlicher Umfang erkennbar bleiben.

Papieroriginal, amtliches Duplikat, beglaubigte Abschrift und elektronisch signierte Ausfertigung können bei der Ausführung unterschiedlich behandelt werden. Ob das physische Dokument benötigt wird, ergibt sich aus Beglaubigungsweg und Empfängervorgaben, nicht aus dem verwendeten Kommunikationskanal.

ISO-17100-Kontrolle von Namen, Status, Daten und Gemeindemerkmalen

Der ISO-17100-Ablauf trennt Übersetzung und unabhängige Revision. Die Kontrolle umfasst den genauen Zweck, vollständige Namen beider Verlobten, Staatsangehörigkeit, Familienstand, Daten, Identifikatoren sowie amtliche Bezeichnung und Merkmale der ausstellenden Gemeinde.

Eine koordinierte Leistung kann beglaubigte Übersetzung, anwendbare Bestätigung, zusätzliche Exemplare und Zustellung verbinden. Das kommerzielle Angebot bleibt konkret, ohne eine automatische Annahme durch jede ausländische Verwaltung zu versprechen; die endgültigen Vorgaben bestimmt die zuständige Eheschließungsbehörde.

Abgrenzung zu Familienstand, Heiratsurkunde und Registrierung nach der Trauung

Eine allgemeine Bescheinigung über den Familienstand nennt, ob eine Person ledig, verheiratet, geschieden oder verwitwet ist. Die Bescheinigung für die Eheschließung im Ausland bezieht sich auf eine bestimmte beabsichtigte Ehe und einen bestimmten Verlobten und enthält die kommunale Prüfung von Ehehindernissen.

Nach der Trauung erstellt die ausländische Stelle eine gesonderte Heiratsurkunde, Bescheinigung oder einen Registerauszug. Deren Übersetzung und spätere Registrierung in Bulgarien bilden ein anderes Verfahren. Bulgarische Heiratsurkunde, mehrsprachiger Auszug und Bescheinigung vor der Ehe sind nicht austauschbar.

Häufig gestellte Fragen

Was bestätigt die Bescheinigung zur Eheschließung im Ausland?

Sie teilt der zuständigen ausländischen Stelle mit, dass die bulgarische Gemeinde das Melderegister geprüft und nach bulgarischem Recht kein Ehehindernis für die beabsichtigte Ehe festgestellt hat.

Ist sie mit einer Heiratsurkunde gleichzusetzen?

Nein. Sie wird vor der Ehe ausgestellt. Nach der Trauung erstellt die ausländische Behörde eine gesonderte Urkunde, Bescheinigung oder einen Registerauszug über die geschlossene Ehe.

Wie werden die Daten des ausländischen Verlobten eingetragen?

Fehlt die Person im bulgarischen Melderegister, verwendet die Gemeinde eine amtliche Urkunde zu Name, Geburtsdatum, Geschlecht und Familienstand entsprechend deren bulgarischer Übersetzung.

Ist für die Bescheinigung immer eine Apostille nötig?

Nein. Vertragsbefreiung, Haager Apostille, konsularischer Weg oder keine zusätzliche Bestätigung können je nach Staat und empfangender Behörde gelten.

Ist eine Kalkulation anhand einer elektronischen Kopie möglich?

Ja, wenn Überschrift, alle Seiten, Namen, Aussteller, Unterschrift, Siegel und elektronische Codes lesbar sind. Ob das Original nötig ist, ergibt sich gesondert aus dem Beglaubigungsweg.

Beglaubigte Übersetzung und Koordination für die ausländische Eheschließungsbehörde

Der Leistungsumfang richtet sich nach ausgestellter Bescheinigung, Sprache, Bestimmungsstaat und Behörde, Ausfertigungsform, erforderlicher Beglaubigung und Termin. Die fertige Übersetzung bewahrt die Beweisfunktion des Gemeindedokuments und den eindeutigen Zusammenhang zwischen den Verlobten und der Prüfung der Ehehindernisse.