Schriftliche Übersetzungen werden nach Sprachkombination, Dokumentengruppe und Schwierigkeitsgrad, Zahl der Übersetzungsseiten und Termin berechnet. Eine Übersetzungsseite umfasst 1.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen; die aktuellen Tarife nach Sprache und Auftragsart stehen in der Übersetzungspreisliste.
Bei beglaubigter Übersetzung, Apostille oder Legalisierung kommen nur die notwendigen Verwaltungsleistungen und Gebühren hinzu. Das endgültige Angebot weist Übersetzung, Beglaubigungen, Behördengebühren, Mehrwertsteuer und Zustellung getrennt aus, soweit sie anfallen.