Sie bezeichnet weder die rechtliche Bedeutung eines Dokuments noch eine Sprachgruppe und ersetzt kein individuelles Angebot. Üblicherweise umfasst sie kurze Bescheinigungen und Urkunden mit festen Feldern und wenig freiem Text.
Häufig gehören auch Erbenbescheinigungen, kirchliche Heiratsurkunden, Taufurkunden, kirchliche Scheidungsbescheinigungen, Führungszeugnisse, Sterbeurkunden und Dokumente mit vergleichbarer Struktur und Übersetzungskomplexität dazu. Die genaue Bezeichnung richtet sich nach dem tatsächlichen Aussteller und Inhalt.
Ein ausländisches Gegenstück kann zusätzliche Seiten, mehrsprachige Felder, handschriftliche Einträge, komplexe Stempel, Anlagen oder mehr Fließtext enthalten. Dann zählen der tatsächlich lesbare Umfang, die Terminologie und die Gestaltung und nicht allein die allgemeine Dokumentenbezeichnung. Auch Sprachrichtung, Frist und Dateiqualität beeinflussen die Kalkulation.
La Fit Trans prüft die vollständige digitale Kopie und weist Übersetzung, beglaubigte Ausfertigungen und anwendbare Verwaltungsleistungen getrennt aus. Sie werden nur ergänzt, wenn der Verwendungszweck des Dokuments dies verlangt.

