Beglaubigte schriftliche Übersetzungen aus dem Bulgarischen in eine Fremdsprache sind Übersetzungen, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und von der Direktion "Konsularische Beziehungen" des Außenministeriums beglaubigt werden.
Beglaubigte schriftliche Übersetzungen aus einer Fremdsprache ins Bulgarische sind Übersetzungen, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt und von einem bulgarischen Notar bestätigt werden.
Ein vereidigter Übersetzer (zertifiziert) ist eine natürliche Person, die vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ermächtigt ist, Dokumente und andere Schriftstücke zu übersetzen. Jeder vereidigte Übersetzer ist in der Liste der natürlichen Personen eingetragen, die Dokumente und andere Schriftstücke aus dem Bulgarischen in eine Fremdsprache und aus einer Fremdsprache ins Bulgarische im Hoheitsgebiet der Republik Bulgarien übersetzen, die von der Direktion "Konsularische Beziehungen" des Außenministeriums auf der Grundlage von Art. 18 Abs. 1 des PLZPDDK geführt wird

