Spanische Orthografie, lateinische Schreibweise und Eigennamen
Spanisch verwendet das lateinische Alphabet; Akzente, ñ und ü gehören zur amtlichen Schreibweise und werden nicht ausgelassen. Namen werden mit einer amtlichen lateinischen Schreibweise abgeglichen und nicht mechanisch umgeschrieben.
Pass, Personenstandsurkunde, Abschluss und Firmenakte können abweichende lateinische Formen zeigen. Für den Verwendungszweck wird eine prüfbare Form gewählt und in Text, Tabellen und Anlagen beibehalten.
Zwei Richtungen der Spanischübersetzung
Aus dem Spanischen ins Bulgarische
Ein spanischsprachiges Original wird in natürliches, präzises Bulgarisch übertragen. Namen, etablierte Namensformen, Anschriften, Funktionen und Behörden werden mit vorhandenen Pass- oder anderen amtlichen Schreibweisen abgeglichen.
Aus dem Bulgarischen ins Spanische
Das bulgarische Dokument wird in die für den Empfänger passende spanische Orthografie und Dokumentart übertragen. Amtsterminologie, Namen, Daten, Registernummern und Tabellenbezeichnungen bleiben in Text und Anlagen einheitlich.
Spanische Personenstands-, Studien- und Firmendokumente
Zu den Personenstandsurkunden gehören Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, deren Form sich nach Standesamt, Kommune und ausstellender Behörde richtet. Studienunterlagen können Abschlussurkunde, Studienübersicht, Fächer- und Notenübersicht und eine vorläufige Bescheinigung enthalten.
Firmenunterlagen können Registerbescheinigungen, aktuelle Handelsregisterauszüge und Gründungsurkunden enthalten. Personenkennungen, Steuernummer, Firma, Sitz, Vertretungsorgane und Status bleiben getrennte Felder.
Beglaubigte Übersetzung aus dem und ins Spanische
Die beglaubigte Ausfertigung stellt die verlangte Verbindung zwischen vorgelegter Urkunde und Übersetzung her. Je nach Verfahren kann ein Original, eine beglaubigte Kopie oder ein anderer zulässiger Träger als Grundlage dienen.
Spanische und bulgarische Namensformen werden im gesamten Satz abgeglichen. Etablierte Namensformen, Daten, Nummern, Stempel, Abschlüsse und Behördenbezeichnungen folgen in allen verbundenen Dokumenten einer bestätigten Form.
Öffentliche Urkunden zwischen Bulgarien und Spanien
Für bestimmte öffentliche Urkunden zwischen EU-Mitgliedstaaten hebt die Verordnung (EU) 2016/1191 die Apostillepflicht auf und erlaubt ein mehrsprachiges Standardformular als Übersetzungshilfe. Der Anwendungsbereich umfasst nicht sämtliche Studien-, Firmen-, Notar- oder Privatdokumente.
Das Formular wird von einer zuständigen Behörde ausgestellt, begleitet die Urkunde und besitzt keinen eigenständigen Rechtswert. Außerhalb des Anwendungsbereichs werden Apostille, andere Beglaubigung oder nur Übersetzung nach dem Empfänger geprüft.
Online-Bewertung eines spanischen Dokuments
Ein vollständiger lesbarer Scan oder ein Foto zeigt Schrift, Umfang, mehrsprachige Felder, Tabellen, Stempel, handschriftliche Vermerke und vorhandene Beglaubigungen. Daraus ergeben sich ein konkreter Preis, eine Frist, die Endform und die Übergabeart.
Für Bewertung und Organisation einer normalen schriftlichen Übersetzung genügt gewöhnlich die elektronische Kopie. Das Original wird einbezogen, wenn die beglaubigte Ausfertigung oder ein anschließendes Verwaltungsverfahren es verlangt.
Preise für Übersetzungen
Die Preise sind nach Sprachgruppe und Bearbeitungsfrist aufgeführt.
| Gruppe | Dienstleistung | Preis (ohne MwSt.) |
|---|---|---|
| Gruppe I | Übersetzung – Standardbearbeitung | 8.00 EUR (15.65 BGN) |
| Gruppe I | Übersetzung – Eilbearbeitung | 10.00 EUR (19.56 BGN) |
| Gruppe I | Übersetzung – Expressbearbeitung | 13.00 EUR (25.43 BGN) |
| Gruppe II | Übersetzung – Standardbearbeitung | 9.00 EUR (17.60 BGN) |
| Gruppe II | Übersetzung – Eilbearbeitung | 11.00 EUR (21.51 BGN) |
| Gruppe II | Übersetzung – Expressbearbeitung | 14.00 EUR (27.38 BGN) |
| Gruppe III | Übersetzung – Standardbearbeitung | 11.00 EUR (21.51 BGN) |
| Gruppe III | Übersetzung – Eilbearbeitung | 13.00 EUR (25.43 BGN) |
| Gruppe III | Übersetzung – Expressbearbeitung | 15.00 EUR (29.34 BGN) |
| Gruppe IV | Übersetzung – Standardbearbeitung | 14.00 EUR (27.38 BGN) |
| Gruppe IV | Übersetzung – Eilbearbeitung | 16.00 EUR (31.29 BGN) |
| Gruppe IV | Übersetzung – Expressbearbeitung | 18.00 EUR (35.20 BGN) |
Die Preise gelten pro Übersetzungsseite mit 1.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen, ohne MwSt.
Schlüsseldaten in spanischen Dokumenten
Personenstandsurkunden bewahren Urkundenart, Behörde, Registerbezirk oder Kommune, Namen, Beziehungen, Daten und Registernummer. Studienunterlagen bewahren Institution, Abschluss, Programm, Fächer und Noten.
Firmenunterlagen unterscheiden Firma, Rechtsform, Steuernummer, Sitz, Vertretungsorgane und Status. Die Kennungen für spanische Staatsangehörige und ausländische Personen sind persönliche Felder und ersetzen nicht die Steuerkennung des Unternehmens.
Verbundene Leistungen für spanische Dokumente
Die schriftliche Übersetzung überträgt Inhalt und Aufbau, die beglaubigte Fassung ergänzt die anwendbare Bestätigung. Apostille oder Legalisation folgen einem getrennten Verwaltungsregime nach Herkunft und Verwendungszweck.
Eine Koordination kann Bewertung, Übersetzung, redaktionelle Prüfung, Layout, Papierausfertigung und vereinbarte Übergabe online oder im Büro umfassen. Jedes Sprachenpaar eines mehrsprachigen Satzes wird einzeln bewertet.
Fragen zur Übersetzung aus dem und ins Spanische
Wie werden spanische Namen mit zwei Nachnamen übersetzt?
Vorname und beide Nachnamen werden anhand der Felder im Dokument unterschieden. Namenspartikeln, zusammengesetzte Formen und Akzente bleiben erhalten; eine geprüfte bulgarische Schreibweise wird im gesamten Satz einheitlich verwendet.
Wie werden spanische Personen- und Steuerkennungen unterschieden?
Die Kennung für spanische Staatsangehörige, die Kennung für ausländische Personen und die Steuerkennung haben unterschiedliche Funktionen. Jeder Code bleibt im zugehörigen Feld.
Benötigt ein spanisches Dokument für Bulgarien eine Apostille?
Nicht jedes Dokument. Die Verordnung (EU) 2016/1191 befreit bestimmte öffentliche Urkunden zwischen Mitgliedstaaten von der Apostille; Studien-, Firmen-, Notar- und andere Dokumente werden gesondert geprüft.
Wozu dient das mehrsprachige Standardformular?
Eine zuständige Behörde stellt es als Übersetzungshilfe zu einer erfassten öffentlichen Urkunde aus. Es besitzt keinen eigenständigen Rechtswert und ersetzt die Urkunde nicht.
Sind Dokumente aus Spanien und Lateinamerika gleich?
Nein. Die Sprache ist Spanisch, doch Behörden, Dokumentbezeichnungen, Kennnummern und Verfahren unterscheiden sich nach Staat. Die Übersetzung folgt dem tatsächlichen Aussteller und der lokalen Struktur.
Reicht ein Scan für ein Angebot?
Ein vollständiger lesbarer Scan zeigt in der Regel Sprachrichtung, Umfang, Tabellen, Stempel, Codes und Layout. Das Original wird nur einbezogen, wenn Beglaubigung oder Folgeverfahren es verlangen.
Angebot für Bulgarisch-Spanisch-Übersetzung
La Fit Trans bewertet jede Spanischübersetzung anhand der konkreten Vorlage: Lesbarkeit der spanischen Orthografie, amtliche lateinische Namensformen, Tabellen, Stempel und Verwendungszweck. Das Angebot umfasst Übersetzung, Sprachprüfung, Layout, Frist und benötigte beglaubigte Exemplare.
Eine lesbare Datei genügt für die erste Fernbewertung. Ist das Original für Beglaubigung oder Verwaltungsverfahren nötig, werden Annahme und Rückgabe über ein ausgewähltes Büro oder per Zustellung organisiert.

