Eine schriftliche Übersetzung wird nach dem übersetzten Text, also dem fertigen Inhalt in der Zielsprache, berechnet. Das Ausgangsdokument dient der Vorprüfung und Angebotserstellung; der endgültige Umfang steht nach Abschluss der Übersetzung fest. Die Zahl der Blätter oder sichtbaren Seiten des Originals ist dafür nicht maßgeblich.
Eine Übersetzungsseite umfasst 1.800 Zeichen einschließlich Leerzeichen. Je nach Grammatik, Terminologie, Namen und üblicher Ausdrucksweise kann ein Text in der Zielsprache kürzer oder länger als das Original sein. Die Berechnung anhand der fertigen Übersetzung bezieht den Preis auf den tatsächlich gelieferten Text, unabhängig von Schriftgröße, Seitenrändern und Gestaltung der Vorlage.
Vor Beginn prüft La Fit Trans das Dokument und nennt den voraussichtlichen Umfang, den Preis und den Liefertermin. Bei einer bearbeitbaren Datei lässt sich der Umfang meist genauer schätzen; bei Scans, Tabellen oder schwer erkennbaren Inhalten wird die endgültige Zeichenzahl anhand der fertigen Übersetzung bestätigt. Eine Abweichung zwischen Schätzung und Endumfang ergibt sich aus der tatsächlichen Länge des Zieltextes.
Der endgültige Umfang wird anhand der Zeichen einschließlich Leerzeichen in der übersetzten Datei festgestellt. Layoutarbeiten, Unterschriftsbeglaubigung, notarielle Beglaubigung, Apostille, Legalisation, Papierexemplare und Zustellung sind nicht automatisch in der Zahl der Übersetzungsseiten enthalten. Falls erforderlich, werden diese Leistungen im Angebot von La Fit Trans gesondert ausgewiesen.

