Was ist e-APP (electronic Apostille Program) / e-Apostille (Programm für elektronische Apostille)?

Häufige Fragen zu Übersetzungen, Legalisierung und Online-Bestellungen

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Das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation (NACID) hat eine weitere Innovation bei der Erbringung administrativer Dienstleistungen eingeführt und bietet nun die Ausstellung einer elektronischen Apostille (e-apostille) an. Das Projekt wurde gemäß dem Pilotprogramm für die elektronische Apostille (e-APP) der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und der Nationalen Vereinigung der Notare der Vereinigten Staaten vom 10.03.2006 entwickelt, dessen Motto "Closer and Closer to Reality" (So nah wie möglich am Original) lautet.

Die Staaten, die den Dienst der elektronischen Apostille anbieten, sind weniger zahlreich als diejenigen, die ein elektronisches Apostillenregister (e-Register) führen. Zu den Staaten, die den Dienst der elektronischen Apostille anbieten, gehören Österreich, Spanien, Moldau, Neuseeland, Belgien, Dänemark usw., während es laut der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht mehr als 30 Staaten mit elektronischem Register gibt.

Die Unterschiede zwischen dem Programm für elektronische Apostille und dem elektronischen Register sind:

  • Programm für elektronische Apostille (e-APP) - Möglichkeit zur Einreichung eines Antrags auf elektronische und/oder Papier-Apostille, Bezahlung, Erhalt der elektronischen Apostille und Auskunft über bereits ausgestellte Apostillen;
  • elektronisches Register (e-Register) - es kann ausschließlich eine Auskunft über eine bereits ausgestellte Apostille (anhand der eindeutigen Nummer der Apostille) eingeholt werden.

In Bulgarien führen das Justizministerium und das Außenministerium ein elektronisches Register der ausgestellten Apostillen, und seit dem 15.06.2020 bietet das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation neben dem elektronischen Register auch ein Programm für elektronische Apostille an.

Die elektronische Apostille (e-Apostille) hat denselben Wert und dieselben Angaben und erfüllt die Anforderungen des Haager Übereinkommens zur Abschaffung des Erfordernisses der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden, ebenso wie die Papier-Apostille. Der einzige Unterschied zwischen Papier- und elektronischer Apostille besteht in den angebrachten Stempeln und Unterschriften: Bei der elektronischen Apostille sind dies eine elektronische Signatur und ein elektronisches Siegel, bei der Papier-Apostille werden sie manuell angebracht, jedoch ist in beiden Fällen die rechtliche Wirkung dieselbe. Hinsichtlich der Gültigkeit elektronischer Apostillen bleibt sie ebenfalls wie bei den Papier-Apostillen bestehen, d. h. sie ist unbefristet.

La Fit Trans hat bereits mehr als 50 Anträge auf elektronische Apostille eingereicht, und wir haben festgestellt, dass das Programm zuverlässig ist, über die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten und ein sicheres Zahlungssystem verfügt und die Bearbeitungszeit äußerst kurz ist. Durch die Nutzung des elektronischen Apostillendienstes werden sowohl Zeit als auch Kosten für die Übersetzung und Apostillierung von Bildungsdokumenten reduziert, weshalb wir ihn sehr empfehlen. Wir können den elektronischen Apostillendienst von NACID wie folgt beschreiben:

  • effizient;
  • einfach zu verwenden und schnell;
  • sicheres Zahlungssystem und Schutz personenbezogener Daten;
  • Green - mit Ausrichtung auf den Schutz der Ressourcen des Planeten.

Die Bildungsdokumente für die vorschulische, schulische und berufliche Bildung und Ausbildung, die über das Programm für elektronische Apostille eingereicht werden können, sind:

  • Diplom über den Abschluss der Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Anhang zum Diplom über die Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Duplikat des Diploms über die Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Zeugnis über die Grundschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2009;
  • Duplikat des Zeugnisses über die Grundschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2009;
  • Zeugnis über eine berufliche Qualifikation, ausgestellt NACH dem 01.06.2008;
  • Anhang zum Zeugnis über eine berufliche Qualifikation, ausgestellt NACH dem 01.06.2008;
  • Duplikat des Zeugnisses über eine berufliche Qualifikation, ausgestellt NACH dem 01.06.2008;
  • Bescheinigung über den Abschluss der ersten Gymnasialstufe der Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2020;
  • Anhang zur Bescheinigung über den Abschluss der ersten Gymnasialstufe der Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2020;
  • Duplikat der Bescheinigung über den Abschluss der ersten Gymnasialstufe der Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2020;
  • Bescheinigung über den Abschluss der Gymnasialstufe, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Anhang zur Bescheinigung über den Abschluss der Gymnasialstufe, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Duplikat der Bescheinigung über den Abschluss der Gymnasialstufe, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Bescheinigung über eine abgelegte Prüfung in einem allgemeinbildenden Fach, das nicht im Diplom über die Sekundarschulbildung eingetragen ist, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Zeugnis über eine berufliche Qualifikation, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Duplikat eines Zeugnisses über eine berufliche Qualifikation, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zeugnis über die Validierung einer beruflichen Qualifikation, ausgestellt NACH dem 27.03.2015;
  • Duplikat eines Zeugnisses über die Validierung einer beruflichen Qualifikation, ausgestellt NACH dem 27.03.2015;
  • Bescheinigung über die Validierung einer beruflichen Qualifikation in einem Teilberuf, ausgestellt NACH dem 27.03.2015;
  • Bescheinigung über eine berufliche Ausbildung, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Duplikat einer Bescheinigung über eine berufliche Ausbildung, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zeugnis über die Berechtigung für..., ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Duplikat eines Zeugnisses über die Berechtigung für..., ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zeugnis über die Berechtigung zum Schweißen, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Duplikat eines Zeugnisses über die Berechtigung zum Schweißen, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zeugnis über die Validierung einer beruflichen Qualifikation, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Duplikat eines Zeugnisses über die Validierung einer beruflichen Qualifikation, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Bescheinigung über die Validierung einer beruflichen Qualifikation in einem Teilberuf, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Duplikat einer Bescheinigung über die Validierung einer beruflichen Qualifikation in einem Teilberuf, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016.

Die Bildungsdokumente von Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen, die über das Programm für elektronische Apostille eingereicht werden können, sind:

  • Diplom über einen abgeschlossenen Hochschulabschluss, ausgestellt NACH dem 01.01.2012;
  • Anhang zum Diplom über einen Hochschulabschluss, ausgestellt NACH dem 01.01.2012;
  • Diplom für den Bildungs- und Wissenschaftsgrad „Doktor“, ausgestellt NACH dem 01.01.2018;
  • Anhang zum Diplom über einen Bildungs- und Wissenschaftsgrad, ausgestellt NACH dem 01.01.2018;
  • Diplom für den wissenschaftlichen Grad „Doktor der Wissenschaften“, ausgestellt NACH dem 01.01.2018;
  • Bescheinigung über einen anerkannten Hochschulabschluss, erworben an ausländischen Hochschulen, ausgestellt NACH dem 01.01.2010;
  • Duplikat einer Bescheinigung über einen anerkannten Hochschulabschluss, erworben an ausländischen Hochschulen, ausgestellt NACH dem 01.01.2010;
  • Bescheinigung über die Anerkennung eines Bildungs- und Wissenschafts-/wissenschaftlichen Grades, erworben an einer ausländischen Hochschule/wissenschaftlichen Organisation, ausgestellt NACH dem 17.07.2018;
  • Dienstliche Bescheinigung über eine verteidigte Dissertation;
  • Dienstliche Bescheinigung über eine besetzte akademische Position;
  • Bescheinigung über einen verliehenen wissenschaftlichen Grad und Titel, ausgestellt NACH dem 04.05.2018.

Über das Programm für elektronische Apostille können auch Anträge auf eine Bescheinigung über eine berufliche Qualifikation in einem nicht regulierten Beruf, erworben auf dem Gebiet der Republik Bulgarien, eingereicht werden, wenn sie für den Zugang zu oder die Ausübung eines regulierten Berufs im Gebiet eines anderen Staates erforderlich ist, sowie eine Bescheinigung über die Inanspruchnahme der Rechte von Absolventen mit erworbenem halbhohem und hohem Bildungsabschluss bis zum 27.12.1995 und eines Hochschulabschlusses mit dem Bildungs- und Qualifikationsgrad „Spezialist für...“ im Land.

Für Bildungsdokumente, die vor dem 01.01.20017 ausgestellt wurden, ist die Ausstellung einer elektronischen Apostille ebenfalls möglich, jedoch kann kein Antrag über das Programm für elektronische Apostille eingereicht werden und das Originaldokument muss bei NACID vorgelegt werden.

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