Die Legalisierung wird pro Beglaubigung/Apostille bei der jeweiligen staatlichen Verwaltung berechnet. Es kann erforderlich sein, ein Dokument bei mehr als einer Behörde beglaubigen zu lassen.
Bei der Legalisierung spielen die physischen und die Übersetzungsseiten keine Rolle, außer wenn das Dokument von der Generaldirektion "Nationale Polizei" beglaubigt werden muss (z. B. Bescheinigung über den Besitz eines Fahrzeugs, Personaldokument usw.).

