Die Bescheinigung über die Anerkennung der im Ausland erworbenen Sekundarbildung wird vom Nationalen Zentrum für Information und Dokumentation (NAZID) ausgestellt. In der Regel ist dies bei der Bewerbung an einer bulgarischen Universität, für eine Arbeitsaufnahme oder für die Ausstellung eines Führerscheins erforderlich.
Die Anerkennung eines Diploms ist ein offizielles Verfahren, durch das Ihre ausländische Ausbildung dem bulgarischen Bildungssystem gleichgestellt wird. Das Ergebnis ist die Ausstellung einer Bescheinigung über die Anerkennung der Sekundarbildung, die gegenüber allen staatlichen und privaten Institutionen in der Republik Bulgarien gültig ist.
Erforderliche Dokumente:
- Dokument, das den Abschluss der Sekundarbildung bescheinigt (z. B. Diplom über die Sekundarbildung, Bescheinigung, Zertifikat;
- Anlage zum Diplom und/oder Übersicht über die studierten Fächer, die Bewertungen und den Stundenumfang, falls diese nicht Bestandteil des Diploms selbst sind (nicht erforderlich bei der Gleichstellung zum Zweck des Erwerbs eines Führerscheins);
- Dokument, das das Recht auf Fortsetzung der Ausbildung an Hochschulen nachweist, sofern dies nicht im Diplom/Zertifikat vermerkt ist (nicht erforderlich bei der Gleichstellung zum Zweck des Erwerbs eines Führerscheins).
Jedes der Dokumente, die die erworbene Bildung bescheinigen, muss ins Bulgarische übersetzt werden, einschließlich der Beglaubigung der Übersetzung, und den Anforderungen für die Legalisation entsprechen. Eine Legalisation ist bei Dokumenten, die von Bildungseinrichtungen im System der Europäischen Schulen ausgestellt wurden, nicht erforderlich, jedoch bleibt die Anforderung der Übersetzung und deren Beglaubigung bestehen (gemäß Verordnung Nr. 184 des Ministerrats).
Europäische Schulen gibt es in Belgien, Deutschland, Italien, Luxemburg, den Niederlanden und Spanien (weitere Informationen https://www.eursc.eu/en/european-schools/locations/ ).
Je nach Zweck der Gleichstellung wird ausgestellt:
- Bescheinigung über die Anerkennung der Sekundarbildung von einer ausländischen Schule - für die Fortsetzung der Ausbildung an Hochschulen, den Erwerb eines Führerscheins oder für die Arbeit;
- Auskunft über die Anerkennung der Sekundarbildung von einer ausländischen Schule - für den Erwerb eines Führerscheins oder für die Arbeit; es werden keine Noten der studierten Fächer angegeben;
- Dienstliche Notiz zur Gleichstellung der Noten in Unterrichtsfächern, die im Dokument über die Sekundarbildung nicht ausgewiesen sind - gewöhnlich bei der Bewerbung an Hochschulen.
Die Anerkennung von Stufen der Sekundarbildung, die an ausländischen Schulen erworben wurden, erfolgt durch die Regionalen Bildungsverwaltungen (RUO).

