Apostille

Häufige Fragen zu Übersetzungen, Legalisierung und Online-Bestellungen

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Übersetzung von Dokumenten, beglaubigten Übersetzungen, Legalisierung, Apostille, Preisen, Fristen, Online-Bestellungen und der Arbeit mit den Büros von La Fit Trans.

Bewerten Sie die Nützlichkeit dieser Antwort
5.00 von 5, basierend auf 57 Bewertungen.

Was ist eine Apostille?

Die Apostille (Apostille) ist eine Bescheinigung mit Stempel/Siegel, die die Echtheit der Unterschrift der Person bestätigt, die das Dokument unterzeichnet hat; die Eigenschaft, in der die Person gehandelt hat; sowie die Echtheit des im Dokument angebrachten Siegels oder Stempels.

Die Apostille wird in der Amtssprache des Staates ausgestellt und auf dem Dokument selbst oder auf einer Anlage dazu als dessen untrennbarer Bestandteil angebracht. Üblicherweise wird sie in der Amtssprache des Staates und in englischer Sprache ausgestellt, wobei lediglich die Überschrift stets auch in französischer Sprache vorhanden sein muss (Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961).

Gemäß dem Haager Übereinkommen benennt jeder Mitgliedstaat die Behörden, die zur Anbringung einer Apostille befugt sind. Jede der genannten Behörden führt ein Register der ausgestellten Apostillen, in dem die laufende Nummer und das Datum der Anbringung sowie der Name der Person, die die öffentliche Urkunde unterzeichnet hat, und die Eigenschaft, in der sie gehandelt hat, vermerkt werden.

Beglaubigung mit Apostille von in Bulgarien ausgestellten Dokumenten

In der Republik Bulgarien sind die Behörden, die Apostillen anbringen, die Bezirksverwaltungen, das Ministerium der Justiz, das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation und das Außenministerium.

Die Anforderungen für die Ausstellung eines bulgarischen Dokuments, damit es mit einer Apostille beglaubigt werden kann, hängen von der Art des Dokuments und der ausstellenden Behörde ab.

Folgende Arten von Dokumenten können nach den Behörden, die Apostillen anbringen, unterschieden werden:

Beglaubigung mit Apostille von Dokumenten der Bezirksverwaltungen

Die Beglaubigung mit Apostille durch die Bezirksverwaltungen betrifft Geburtsurkunden und Heiratsurkunden, Bescheinigungen über Familienstand, Ehepartner/in und Kinder; Bescheinigungen über den ständigen Wohnsitz; Bescheinigungen über den gegenwärtigen Wohnsitz; Bescheinigungen über die Eheschließung eines bulgarischen Staatsbürgers im Ausland; Bescheinigungen über die Identität einer Person mit unterschiedlichen Namen u. a.

Die Beglaubigung mit Apostille durch die Bezirksverwaltungen kann unter folgender Adresse überprüft werden: http://apostille.gov.bg/

Beglaubigung mit Apostille von Dokumenten des Ministeriums der Justiz

Die Beglaubigung mit Apostille durch das Ministerium der Justiz wird auf Dokumenten angebracht, die von Gerichten ausgestellt wurden, sowie auf solchen, die von einem Notar beglaubigt wurden.

Bei den von Gerichten ausgestellten Dokumenten sind die am häufigsten im Ausland verwendeten Dokumente das Führungszeugnis und Gerichtsbeschlüsse.

Die Vollmacht und die Erklärung sind die am häufigsten vorkommenden Dokumente, die bei notariell beglaubigten Dokumenten einer Apostille unterliegen.

Die Beglaubigung mit Apostille durch das Ministerium der Justiz kann unter folgender Adresse überprüft werden: https://apostil.mjs.bg

Beglaubigung mit Apostille von Dokumenten des Nationalen Zentrums für Information und Dokumentation (NAZID)

Die Beglaubigung mit Apostille durch NAZID erfolgt bei allen Bildungsdokumenten, die von bulgarischen Bildungseinrichtungen ausgestellt wurden.

NAZID ist die einzige Behörde in der Republik Bulgarien, die den Dienst der Beglaubigung mit Apostille vollständig online anbietet, gemäß dem Pilotprogramm für die elektronische Apostille (e-APP) der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht und der Nationalen Vereinigung der Notare der Vereinigten Staaten vom 10.03.2006.

Die elektronische Apostille hat denselben Wert und dieselben Bestandteile und erfüllt die Anforderungen des Haager Übereinkommens zur Abschaffung des Erfordernisses der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden wie die Papier-Apostille. Der einzige Unterschied zwischen der Papier- und der elektronischen Apostille liegt in den angebrachten Stempeln und Unterschriften: Bei der elektronischen Apostille sind es elektronische Signatur und elektronisches Siegel, bei der Papier-Apostille werden sie manuell angebracht; in beiden Fällen ist die rechtliche Wirkung dieselbe. Hinsichtlich der Gültigkeit elektronischer Apostillen bleibt sie ebenfalls wie bei den Papier-Apostillen unverändert, d. h. sie ist unbefristet.

Die häufigsten Bildungsdokumente für vorschulische, schulische und berufliche Bildung und Ausbildung, die über das Programm für die elektronische Apostille eingereicht werden können, sind:

  • Abschlusszeugnis der Sekundarstufe, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Anlage zum Abschlusszeugnis der Sekundarstufe, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Zeugnis über die Grundbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2009;
  • Zeugnis über eine berufliche Qualifikation, ausgestellt NACH dem 01.06.2008;
  • Anlage zum Zeugnis über eine berufliche Qualifikation, ausgestellt NACH dem 01.06.2008;
  • Bescheinigung über den Abschluss der ersten gymnasialen Stufe der Sekundarstufe, ausgestellt NACH dem 01.06.2020;
  • Anlage zur Bescheinigung über den Abschluss der ersten gymnasialen Stufe der Sekundarstufe, ausgestellt NACH dem 01.06.2020;
  • Bescheinigung über den Abschluss der gymnasialen Stufe, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Anlage zur Bescheinigung über den Abschluss der gymnasialen Stufe, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Zeugnis über eine berufliche Qualifikation, ausgestellt von einem Berufsbildungszentrum NACH dem 01.08.2016;
  • Bescheinigung über eine Berufsausbildung, ausgestellt von einem Berufsbildungszentrum NACH dem 01.08.2016;
  • Befähigungsnachweis, ausgestellt von einem Berufsbildungszentrum NACH dem 01.08.2016..

Bei Bildungsdokumenten von Hochschulen und wissenschaftlichen Einrichtungen, die über das Programm für die elektronische Apostille eingereicht werden können, sind dies:

  • Diplom über den Abschluss eines Hochschulstudiums mit akademischem Abschluss, ausgestellt NACH dem 01.01.2012;
  • Anlage zum Hochschuldiplom, ausgestellt NACH dem 01.01.2012;
  • Diplom für den Bildungs- und wissenschaftlichen Grad „Doktor“, ausgestellt NACH dem 01.01.2018;
  • Anlage zum Diplom über einen Bildungs- und wissenschaftlichen Grad, ausgestellt NACH dem 01.01.2018;
  • Diplom für den wissenschaftlichen Grad „Doktor der Wissenschaften“, ausgestellt NACH dem 01.01.2018;
  • Bescheinigung über die Anerkennung eines im Ausland erworbenen Hochschulabschlusses, ausgestellt NACH dem 01.01.2010;
  • Bescheinigung über die Anerkennung eines Bildungs- und wissenschaftlichen/wissenschaftlichen Grades, erworben an einer ausländischen Hochschule/wissenschaftlichen Einrichtung, ausgestellt NACH dem 17.07.2018..

Für Bildungsdokumente, die vor dem 01.01.2007 ausgestellt wurden, ist die Ausstellung einer elektronischen Apostille ebenfalls möglich, jedoch muss das Original des Dokuments zur Einsicht vorgelegt werden.

Die Beglaubigung mit Apostille durch NAZID kann unter folgender Adresse überprüft werden: https://apostille.bg

Beglaubigung mit Apostille von Dokumenten des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten

Die Beglaubigung mit Apostille durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten wird auf Dokumenten angebracht, die von der Agentur für Eintragungen (z. B. Bescheinigung über den aktuellen Status eines Unternehmens), dem Nationalen Versicherungsinstitut (z. B. Bescheinigung über die monatliche Höhe der Rente), der Nationalen Einnahmenagentur (z. B. Bescheinigung über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Verpflichtungen), der Generaldirektion „Nationale Polizei“ (z. B. Bescheinigung über den Besitz eines Ausweisdokuments) ausgestellt wurden.

Die Beglaubigung mit Apostille durch das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten kann unter folgender Adresse überprüft werden: https://apostille.mfa.bg

Sie finden keine Antwort auf Ihre Frage?

Reichen Sie eine Online-Bestellung ein oder kontaktieren Sie das Team, um das Dokument, die Sprache, die Frist und das erforderliche Verfahren für Ihren konkreten Fall zu klären.