Damit ein in einem fremden Land ausgestelltes Dokument in der Republik Bulgarien verwendet werden kann, muss es gemäß den Anforderungen für die Legalisation ordnungsgemäß gestaltet sein, die je nach Ausstellungsstaat unterschiedlich sein können.
Die Anforderungen an die Gestaltung des Dokuments, abhängig von dem Staat, der das Dokument ausgestellt hat, sind:
1. Mit Apostille (apostille) aus den Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens (vgl. Frage „Welche Staaten sind Mitglieder des Haager Übereinkommens?“).
2. In den Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Mitglied des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung hat, muss es als Original mit nasser Stempelung des Außenministeriums des betreffenden Staates und Stempel der Botschaft der Republik Bulgarien in diesem Staat ausgestellt sein.
3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen die Republik Bulgarien bilaterale Beziehungen hat, kann das Dokument ohne Apostille legalisiert werden (vgl. Frage „Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat“).
Zusätzlich zu den oben beschriebenen Anforderungen muss das Dokument ins Bulgarische übersetzt werden und die Unterschrift des vereidigten Übersetzers muss notariell beglaubigt werden.

