Im Jahr 2023 tritt Kanada dem Übereinkommen zur Abschaffung des Legalisierungserfordernisses für ausländische öffentliche Urkunden bei, das am 11.01.2024 in Kraft tritt.
Mit dem Inkrafttreten unterliegen alle von kanadischen Behörden ausgestellten Dokumente der Apostillierung durch Global Affairs Canada. Am häufigsten erfolgt die Übersetzung und Apostillierung von Dokumenten wie:
⁃ Geburtsurkunde;
⁃ Personenstandsbescheinigung;
⁃ Bildungsdokumente;
⁃ Führungszeugnis.
Mit der durchgeführten Übersetzung und Apostillierung von Dokumenten aus Kanada sind die Dokumente vollständig gültig und können in den 124 Mitgliedstaaten des Übereinkommens zur Abschaffung des Legalisierungserfordernisses für ausländische öffentliche Urkunden verwendet werden.
Jedes Jahr unterliegen über 200 000 öffentliche Dokumente aus Kanada der Legalisation, was sich durch den Beitritt zum Übereinkommen zur Abschaffung des Legalisierungserfordernisses für ausländische öffentliche Urkunden sowohl zeitlich als auch finanziell erheblich erleichtern wird (Information von Global Affairs Canada https://www.canada.ca/en/global-affairs/news/2023/05/canada-joins-apostille-convention-to-facilitate-use-of-public-documents-abroad.html ).
Außerdem ist seit Juni 2025 die Online-Verifizierung von Dokumenten möglich, die mit einer von Global Affairs Canada sowie den Provinzen British Columbia, Alberta und Saskatchewan erteilten Apostille versehen wurden. Die Einführung einer Echtzeit-Verifizierung von apostillierten Dokumenten bietet den Nutzern der Dokumente Sicherheit und verringert das Risiko von Unregelmäßigkeiten und Betrugsversuchen. Die Verifizierung von in Kanada apostillierten Dokumenten kann unter folgender Adresse erfolgen: https://apostille-gac.powerappsportals.com/en/eregister-eregistre/
Nachdem das Dokument apostilliert wurde, ist eine Übersetzung aus dem Englischen und/oder Französischen durch einen beeidigten Übersetzer erforderlich, ebenso wie die notarielle Beglaubigung der Übersetzung durch den Übersetzer, der die Übersetzung angefertigt hat. Weitere Informationen zur Übersetzung aus dem Englischen ins Bulgarische und zur Übersetzung aus dem Französischen ins Bulgarische finden Sie im Abschnitt „Dokumentenübersetzungen”.
Die umgekehrte Variante der Verwendung der Dokumente ist analog, d. h. wenn die Dokumente in Bulgarien ausgestellt wurden und in Kanada verwendet werden sollen. Auch in diesem Fall müssen die Dokumente mit einer Apostille versehen und aus dem Bulgarischen ins Englische oder Französische übersetzt werden.
Gemäß den oben genannten am häufigsten zu legalisierenden oder apostillierenden Dokumenten sind die in Bulgarien für die Apostillierung zuständigen Institutionen wie folgt:
⁃ Für Geburtsurkunden, Personenstandsbescheinigungen - die Bezirksverwaltung;
⁃ Für Bildungsdokumente - das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation;
⁃ Für Führungszeugnisse - das Justizministerium.
Erneut ist der letzte Schritt die Anfertigung einer Übersetzung aus dem Bulgarischen ins Englische oder Französische durch einen beeidigten Übersetzer, wobei die Übersetzung diesmal bei der Direktion „Konsularbeziehungen” beim Außenministerium beglaubigt wird.

