* Wenn das Zentrum, das das Zertifikat/die Bescheinigung ausstellt, nicht beim Ministerium für Bildung, Jugend und Wissenschaft AKKREDITIERT ist.
In Bulgarien ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Notariell beglaubigte Abschrift der Fotokopie.
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren:
2.1. Staatliche Gebühr für das Ministerium der Justiz.
2.2. Firmengebühr der La Fit Trans OOD für die Einreichung des Dokuments beim Ministerium der Justiz (abhängig von der Art der Bestellung).
2.3. Staatliche Gebühr für die Konsularabteilung des Außenministeriums (abhängig von der Art der Bestellung).
2.4. Firmengebühr der La Fit Trans OOD für die Einreichung des Dokuments bei der Konsularabteilung des Außenministeriums (abhängig von der Art der Bestellung).
2.5. Gebühr für die Übersetzung des Dokuments (abhängig von der Art der Bestellung, der Komplexität des Dokuments und der Anzahl der Seiten des übersetzten Dokuments).
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Konsularabteilung des Außenministeriums (KO)
- Standardbestellung - 4 Arbeitstage
- Eilbestellung - 2 Arbeitstage
- Expressbestellung - 1 Arbeitstag
Ministerium der Justiz (MP)
- Standardbestellung - 4 Arbeitstage
- Expressbestellung - 2 Arbeitstage
Dokument, ausgestellt in einem anderen Land.
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments:
1.1. Verpflichtend mit APOSTILLE aus Ländern, die Mitglieder der Haager Konvention sind.
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Mitglied der Haager Konvention ist und Bulgarien mit ihm kein bilaterales Abkommen hat, erfolgt die Legalisation des Dokuments nach streng festgelegten Regeln (Information vom Hauptsitz der La Fit Trans OOD).
1.3. Für Mazedonien, Rumänien und andere Länder, mit denen Bulgarien bilaterale Beziehungen hat, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden, nur wenn es kein medizinisches Dokument ist und nicht zur Vorlage beim Ministerium für Gesundheit erforderlich ist.
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren:
2.1. Staatliche Gebühr für die Konsularabteilung des Außenministeriums - KO (abhängig von der Art der Bestellung).
2.2. Firmengebühr der La Fit Trans OOD für die Einreichung des Dokuments bei der Konsularabteilung des Außenministeriums (abhängig von der Art der Bestellung).
2.3. Gebühr für die Übersetzung des Dokuments (abhängig von der Art der Bestellung, der Komplexität des Dokuments und der Anzahl der Seiten des übersetzten Dokuments).
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Konsularabteilung des Außenministeriums
- Standardbestellung - 4 Arbeitstage
- Eilbestellung - 2 Arbeitstage
- Expressbestellung - 1 Arbeitstag
* La Fit Trans OOD übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen durch Ministerien, Botschaften, Behörden und Kurierfirmen.
* Die Gesamtbearbeitungszeit der Bestellung wird je nach Art der Übersetzung, Bestellung, Lieferung von/zu einem Büro und dem Ausstellungsort des Dokuments berechnet.
* Falls erforderlich, kann das Dokument nach der Legalisation bei der Botschaft des betreffenden Staates, für den es bestimmt ist, beglaubigt werden.
* Wenn ein Dokument für Portugal legalisiert wird, werden Firmen- und Staatsgebühren auch für die portugiesische Botschaft erhoben. Die Beglaubigung bei der portugiesischen Botschaft (nur der Übersetzung) ist obligatorisch.

