In Bulgarien ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Ausgehende Nummer und Datum; es muss angegeben sein, für welches Land es bestimmt ist; das Bewertungssystem in Bulgarien muss beschrieben sein; es dürfen keine Korrekturen oder Abkürzungen vorhanden sein; verbindender Stempel der ausstellenden Hochschule, zwischen den Seiten und/oder auf der Rückseite des Dokuments.
1.2. Es kann im Original oder als beglaubigte Abschrift legalisiert werden (das Original wird zum Vergleich beigefügt).
1.3. Bei abgeschlossener Hochschulbildung wird das Diplom zum Vergleich beigefügt.
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments beim Nationalen Zentrum für Information und Dokumentation.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Nationales Zentrum für Information und Dokumentation
- Standardauftrag - 6 Arbeitstage;
- Schnellauftrag - 3 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 2 Arbeitstage.
Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium
- Standardauftrag - 4 Arbeitstage;
- Schnellauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.
Von einem ausländischen Staat ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE aus Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Mitglieder des Haager Übereinkommens?").
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Mitglied des Haager Übereinkommens ist und es kein bilaterales Abkommen gibt, muss es als Original mit nassem Stempel des Außenministeriums des jeweiligen Staates und Stempel der bulgarischen Botschaft in diesem Staat ausgestellt sein.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Länder, mit denen Bulgarien ein unterzeichnetes bilaterales Abkommen hat").
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Notar
- Standardauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.

