Legalisierung der Adressregistrierung

Häufige Fragen zu Übersetzungen, Legalisierung und Online-Bestellungen

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Übersetzung von Dokumenten, beglaubigten Übersetzungen, Legalisierung, Apostille, Preisen, Fristen, Online-Bestellungen und der Arbeit mit den Büros von La Fit Trans.

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(*Wenn das Dokument vor einem Staat verwendet werden soll, der nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist und keine bilateralen Beziehungen zu Bulgarien unterhält (z. B. Kanada), siehe die Frage „Legalisierung von Gemeindedokumenten für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens von 1961“.)

In Bulgarien ausgestelltes Dokument

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Original mit rechteckigem Stempel, der die geleisteten Unterschriften und angebrachten Stempel bestätigt, von der Gemeinde, die das Dokument ausstellt.

2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für die Gebietsverwaltung Sofia-Stadt.

2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Gebietsverwaltung Sofia-Stadt.

2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion „Konsularische Beziehungen“ im Außenministerium.

2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion „Konsularische Beziehungen“ im Außenministerium.

Bearbeitungszeit der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).

Gebietsverwaltung Sofia-Stadt

  • Standardauftrag - 2 bis 7 Arbeitstage.

Direktion „Konsularische Beziehungen“ im Außenministerium

  • Standardauftrag - 4 Arbeitstage;
  • Schnellauftrag - 2 Arbeitstage;
  • Expressauftrag - 1 Arbeitstag.

Von einem ausländischen Staat ausgestelltes Dokument.

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Mit APOSTILLE aus Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage „Welche Staaten sind Vertragsparteien des Haager Übereinkommens?“).

1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der nicht Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung hat, muss es als Original mit nassem Stempel des Außenministeriums des jeweiligen Staates und Stempel der bulgarischen Botschaft in diesem Staat ausgestellt sein.

1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage „Liste der Staaten, mit denen Bulgarien ein bilaterales Abkommen unterzeichnet hat“).

2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.

2.3. Firmengebühr für den Notar.

Bearbeitungszeit der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).

Notar

  • Standardauftrag - 2 Arbeitstage;
  • Expressauftrag - 1 Arbeitstag.

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