Dokument, ausgestellt in Bulgarien
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Original auf dem Vordruck des Bildungsministeriums mit Ausgangsnummer und Datum; Unterschrift und Stempel der ausstellenden Institution, die vom Bildungsministerium akkreditiert ist (siehe Frage "Welche Hochschulen sind vom Bildungsministerium akkreditiert?"); das Bewertungssystem in Bulgarien muss beschrieben sein.
1.2. Kann im Original oder als beglaubigte Abschrift legalisiert werden (das Original wird zum Vergleich beigefügt).
1.3. Bei abgeschlossenem Hochschulstudium ist das Diplom zum Vergleich beizufügen.
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments beim Nationalen Zentrum für Information und Dokumentation.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
Frist für die Ausführung des Auftrags:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Nationales Zentrum für Information und Dokumentation
- Standardauftrag - 6 Arbeitstage;
- Schnellauftrag - 3 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 2 Arbeitstage.
Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium
- Standardauftrag - 4 Arbeitstage;
- Schnellauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.
Dokument, ausgestellt von einem anderen Staat
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE aus Staaten, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Mitglieder des Haager Übereinkommens?").
1.2. In den Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Mitglied des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nassem Stempel vom Außenministerium des betreffenden Staates und mit Stempel von der Botschaft Bulgariens in diesem Staat ausgestellt werden.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Staaten, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat").
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Frist für die Ausführung des Auftrags:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Notar
- Standardauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.

