Dokument, ausgestellt in Bulgarien
1. Anforderungen an die Form des Dokuments.
1.1. Ausgehende Nummer und Datum; Unterschriften des Direktors und des Klassenleiters; es muss angegeben sein, für welches Land es verwendet werden soll; das Bewertungssystem in Bulgarien muss beschrieben sein; keine Korrekturen und Abkürzungen; verbindender Stempel der ausstellenden Schule zwischen den Seiten und/oder auf der Rückseite des Dokuments; es wird als Original oder als von einem Notar beglaubigte Abschrift legalisiert (das Original wird zum Vergleich beigefügt).
2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments beim Nationalen Zentrum für Information und Dokumentation.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularbeziehungen" beim Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularbeziehungen" beim Außenministerium.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).
Nationales Zentrum für Information und Dokumentation
- Standardbestellung - 6 Arbeitstage;
- Schnellbestellung - 3 Arbeitstage;
- Expressbestellung - 2 Arbeitstage.
Direktion "Konsularbeziehungen" beim Außenministerium
- Standardbestellung - 4 Arbeitstage;
- Schnellbestellung - 2 Arbeitstage;
- Expressbestellung - 1 Arbeitstag.
Dokument, ausgestellt in einem anderen Staat
1. Anforderungen an die Form des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE von Staaten, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens?").
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist und kein bilaterales Abkommen besteht, muss es als Original mit nassem Stempel des Außenministeriums des betreffenden Staates und Stempel der Botschaft Bulgariens in diesem Staat ausgestellt sein.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Staaten, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien ein unterzeichnetes bilaterales Abkommen hat").
2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).
Notar
- Standardbestellung - 2 Arbeitstage;
- Expressbestellung - 1 Arbeitstag.

