(*Wenn das Dokument für einen Staat verwendet werden soll, der kein Mitglied der Haager Konvention ist und keine bilateralen Beziehungen mit Bulgarien unterhält (z. B. Kanada), siehe die Frage „Legalisation kommunaler Dokumente für Staaten außerhalb der Haager Konvention von 1961“.)
In Bulgarien ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Gestaltung des Dokuments.
1.1. Original mit rechteckigem Stempel, der die geleisteten Unterschriften und Stempel der die Dokument ausstellenden Gemeinde bestätigt; der Name des Ausländers, mit dem die Ehe geschlossen werden soll, muss eingetragen sein.
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für die Gebietsverwaltung Sofia-Stadt.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Gebietsverwaltung Sofia-Stadt.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Außenministerium.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung – 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).
Gebietsverwaltung Sofia-Stadt
- Standardbestellung – 2 bis 7 Werktage.
Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Außenministerium
- Standardbestellung – 4 Werktage;
- Schnellbestellung – 2 Werktage;
- Expressbestellung – 1 Werktag.
Im Ausland ausgestelltes Dokument.
1. Anforderungen an die Gestaltung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE aus Mitgliedstaaten der Haager Konvention (siehe Frage „Welche Staaten sind Mitglieder der Haager Konvention?“).
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Mitglied der Haager Konvention ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nassem Stempel vom Außenministerium des betreffenden Staates und mit Stempel der Botschaft Bulgariens in diesem Staat ausgestellt sein.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Staaten, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage „Liste der Staaten, mit denen Bulgarien ein unterzeichnetes bilaterales Abkommen hat“).
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung – 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).
Notar
- Standardbestellung – 2 Werktage;
- Expressbestellung – 1 Werktag.

