In Bulgarien ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Original auf einem Formular des Bildungs- und Wissenschaftsministeriums (MONT) mit Ausgabenummer und Datum; Unterschrift und Stempel der ausstellenden, vom MONT akkreditierten Einrichtung (siehe Frage "Welche Hochschulen sind vom MONT akkreditiert?"); das Benotungssystem in Bulgarien muss beschrieben sein.
1.2. Die Beglaubigung kann im Original oder als Abschrift erfolgen (das Original ist zum Vergleich beizufügen).
1.3. Bei abgeschlossener Hochschulbildung ist das Diplom zum Vergleich beizufügen.
2. Schritte zur Beglaubigung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments beim Nationalen Zentrum für Information und Dokumentation.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
Bearbeitungsfrist für den Auftrag:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Eilauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Nationales Zentrum für Information und Dokumentation
- Standardauftrag - 6 Arbeitstage;
- Eilauftrag - 3 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 2 Arbeitstage.
Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium
- Standardauftrag - 4 Arbeitstage;
- Eilauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.
Dokument, ausgestellt von einem anderen Staat
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE aus Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Vertragsparteien des Haager Übereinkommens?").
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist und kein bilaterales Abkommen besteht, muss es als Original mit Nassstempel des Außenministeriums des betreffenden Staates sowie mit dem Stempel der Botschaft Bulgariens in diesem Staat ausgestellt sein.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Staaten, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE beglaubigt werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien ein unterzeichnetes bilaterales Abkommen hat").
2. Schritte zur Beglaubigung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Bearbeitungsfrist für den Auftrag:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Eilauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Notar
- Standardauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.

