Die Bildungsdokumente von Hochschulen und wissenschaftlichen Organisationen, die über das Programm für eine elektronische Apostille eingereicht werden können, sind:
- Diplom über den Abschluss eines Bildungs- und Qualifikationsgrades der Hochschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.01.2012;
- Anlage zum Diplom über die Hochschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.01.2012;
- Diplom über den Bildungs- und wissenschaftlichen Grad „Doktor“, ausgestellt NACH dem 01.01.2018;
- Anlage zum Diplom über einen Bildungs- und wissenschaftlichen Grad, ausgestellt NACH dem 01.01.2018;
- Diplom über den wissenschaftlichen Grad „Doktor der Wissenschaften“, ausgestellt NACH dem 01.01.2018;
- Bescheinigung über anerkannte Hochschulbildung, erworben an ausländischen Hochschulen, ausgestellt NACH dem 01.01.2010;
- Zweitschrift der Bescheinigung über anerkannte Hochschulbildung, erworben an ausländischen Hochschulen, ausgestellt NACH dem 01.01.2010;
- Bescheinigung über die Anerkennung eines Bildungs- und wissenschaftlichen/wissenschaftlichen Grades, erworben an einer ausländischen Hochschule/wissenschaftlichen Organisation, ausgestellt NACH dem 17.07.2018;
- Dienstliche Bescheinigung über eine verteidigte Dissertation;
- Dienstliche Bescheinigung über eine bekleidete akademische Position;
- Bescheinigung über einen verliehenen wissenschaftlichen Grad und Titel, ausgestellt NACH dem 04.05.2018.

