Legalisierung einer Sterbeurkunde

Häufige Fragen zu Übersetzungen, Legalisierung und Online-Bestellungen

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Übersetzung von Dokumenten, beglaubigten Übersetzungen, Legalisierung, Apostille, Preisen, Fristen, Online-Bestellungen und der Arbeit mit den Büros von La Fit Trans.

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(*Wenn das Dokument in einem Staat verwendet werden soll, der keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist und keine bilateralen Beziehungen zu Bulgarien hat (z. B. Kanada), siehe Frage "Legalisierung von Gemeindedokumenten für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens von 1961.")

In Bulgarien ausgestelltes Dokument

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Auszug-Abschrift mit rechteckigem Stempel, der die geleisteten Unterschriften und Stempel der ausstellenden Gemeinde bestätigt.

2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für die Gebietsverwaltung Sofia-Stadt.

2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Gebietsverwaltung Sofia-Stadt.

2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.

Bearbeitungsfrist der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).

Gebietsverwaltung Sofia-Stadt

  • Standardbestellung - von 2 bis 7 Arbeitstagen.

Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

  • Standardbestellung - 4 Arbeitstage;
  • Schnellbestellung - 2 Arbeitstage;
  • Expressbestellung - 1 Arbeitstag.

In einem anderen Staat ausgestelltes Dokument.

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Mit APOSTILLE aus Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Mitglieder des Haager Übereinkommens?").

1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nasser Stempelung durch das Außenministerium des betreffenden Staates und mit Stempel der bulgarischen Botschaft in dem betreffenden Staat ausgestellt sein.

1.3. Für Nordmazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat").

2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.

2.3. Firmengebühr für den Notar.

Bearbeitungsfrist der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).

Notar

  • Standardbestellung - 2 Arbeitstage;
  • Expressbestellung - 1 Arbeitstag.

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