In Bulgarien ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Original mit Ausgangsnummer und Datum; es muss angegeben sein, wofür das Dokument verwendet werden soll; Stempel und Unterschrift des Direktors.
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für die Agentur für Beschäftigung.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Agentur für Beschäftigung.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
Bearbeitungsfrist der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Agentur für Beschäftigung (AZ) - 2 Arbeitstage.
Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium - KO
- Standardauftrag - 4 Arbeitstage;
- Schnellauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.
In einem anderen Staat ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE aus den Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens (siehe Frage "Welche Staaten sind Mitglieder des Haager Übereinkommens?").
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Mitglied des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nassem Stempel des Außenministeriums des betreffenden Staates und Stempel der bulgarischen Botschaft in diesem Staat ausgestellt sein.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat").
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Bearbeitungsfrist der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Notar
- Standardauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.

