Ja. Eine über my.lafit-trans.com bestellte schriftliche Übersetzung kann auf Papier ausgegeben werden, wenn dieses Format im Angebot enthalten ist oder während der Bearbeitung vereinbart wird. Die elektronische Datei und das Papierexemplar sind zwei getrennte Übergabeformen desselben Übersetzungsauftrags.
Die Papierfassung kann ein einfacher Ausdruck oder ein beglaubigtes Exemplar mit den für die gewählte Leistung erforderlichen Unterschriften, Stempeln und Anlagen sein. Der Ausdruck „Original der Übersetzung“ ist missverständlich: Original ist das Ausgangsdokument, das Ergebnis dagegen ein Papierexemplar oder eine beglaubigte Fassung der Übersetzung.
Die Übergabe kann per Kurier an eine Adresse in Bulgarien oder durch Abholung in einem vereinbarten Büro von La Fit Trans erfolgen. Büro, Empfängerdaten, Kurierkosten und Versandzeitpunkt werden im Auftrag bestätigt und an die tatsächliche Fertigstellung der Dokumente angepasst.
Wenn eine Beglaubigung oder Legalisierung das Original des Ausgangsdokuments erfordert, werden dessen Zusendung und Rückgabe getrennt von der Übergabe der fertigen Übersetzung koordiniert. Die empfangende Behörde kann eine bestimmte Form verlangen; deshalb werden Zielland und Verwendungszweck bei der Zusammenstellung der Papierunterlagen berücksichtigt.
War zunächst nur die elektronische Übergabe vorgesehen, kann ein Papierexemplar durch einen Kommentar zum Auftrag oder über das gewählte Büro ergänzt werden. Das Team bestätigt die mögliche Ausführung und Zustellung entsprechend dem aktuellen Bearbeitungsstand, ohne für dieselbe Übersetzung einen zweiten Auftrag anzulegen.

