Welche Bildungsdokumente für vorschulische, schulische und berufliche Bildung können über das Programm für eine elektronische Apostille eingereicht werden?

Häufige Fragen zu Übersetzungen, Legalisierung und Online-Bestellungen

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Die Bildungsdokumente für vorschulische, schulische und berufliche Bildung und Ausbildung, die über das Programm für eine elektronische Apostille eingereicht werden können, sind:

  • Diplom über die Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Anlage zum Diplom über die Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Zweitschrift des Diploms über die Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Zeugnis über die Grundschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2009;
  • Zweitschrift des Zeugnisses über die Grundschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2009;
  • Zeugnis über die berufliche Qualifikation, ausgestellt NACH dem 01.06.2008;
  • Anlage zum Zeugnis über die berufliche Qualifikation, ausgestellt NACH dem 01.06.2008;
  • Zweitschrift des Zeugnisses über die berufliche Qualifikation, ausgestellt NACH dem 01.06.2008;
  • Bescheinigung über den abgeschlossenen ersten Gymnasialabschnitt der Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2020;
  • Anlage zur Bescheinigung über den abgeschlossenen ersten Gymnasialabschnitt der Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2020;
  • Zweitschrift der Bescheinigung über den abgeschlossenen ersten Gymnasialabschnitt der Sekundarschulbildung, ausgestellt NACH dem 01.06.2020;
  • Bescheinigung über den abgeschlossenen Gymnasialabschnitt, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Anlage zur Bescheinigung über den abgeschlossenen Gymnasialabschnitt, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Zweitschrift der Bescheinigung über den abgeschlossenen Gymnasialabschnitt, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Bescheinigung über eine bestandene Prüfung in einem allgemeinbildenden Fach, das nicht in das Diplom über die Sekundarschulbildung eingetragen ist, ausgestellt NACH dem 01.01.2007;
  • Zeugnis über die berufliche Qualifikation, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zweitschrift des Zeugnisses über die berufliche Qualifikation, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zeugnis über die Validierung einer beruflichen Qualifikation, ausgestellt NACH dem 27.03.2015;
  • Zweitschrift des Zeugnisses über die Validierung einer beruflichen Qualifikation, ausgestellt NACH dem 27.03.2015;
  • Bescheinigung über die Validierung einer beruflichen Qualifikation für einen Teil eines Berufs, ausgestellt NACH dem 27.03.2015;
  • Bescheinigung über die berufliche Ausbildung, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zweitschrift der Bescheinigung über die berufliche Ausbildung, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zeugnis über die Befähigung zum ..., ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zweitschrift des Zeugnisses über die Befähigung zum ..., ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zeugnis über die Befähigung zum Schweißen, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zweitschrift des Zeugnisses über die Befähigung zum Schweißen, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zeugnis über die Validierung einer beruflichen Qualifikation, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zweitschrift des Zeugnisses über die Validierung einer beruflichen Qualifikation, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Bescheinigung über die Validierung einer beruflichen Qualifikation für einen Teil eines Berufs, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016;
  • Zweitschrift der Bescheinigung über die Validierung einer beruflichen Qualifikation für einen Teil eines Berufs, ausgestellt von einem Zentrum für Berufsbildung NACH dem 01.08.2016.

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