Legalisierung eines Auszugs aus dem Staatsanzeiger

Häufige Fragen zu Übersetzungen, Legalisierung und Online-Bestellungen

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Übersetzung von Dokumenten, beglaubigten Übersetzungen, Legalisierung, Apostille, Preisen, Fristen, Online-Bestellungen und der Arbeit mit den Büros von La Fit Trans.

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Dokument, ausgestellt in Bulgarien

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Original mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift der Person, die den Auszug erstellt hat; es muss als „Auszug aus dem Staatsanzeiger“ ausgestellt sein und die Nummer und das Datum des Staatsanzeigers sowie den erforderlichen Text enthalten.

2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für das Ministerium der Justiz.

2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments beim Ministerium der Justiz.

2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.

2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Bearbeitungszeit der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Eilbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).

Ministerium der Justiz - 4 Arbeitstage.

Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten - KO

  • Standardbestellung - 4 Arbeitstage;
  • Eilbestellung - 2 Arbeitstage;
  • Expressbestellung - 1 Arbeitstag.

Dokument, ausgestellt in einem anderen Staat

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Mit APOSTILLE aus Mitgliedstaaten der Haager Konvention (siehe Frage „Welche Staaten sind Mitglied der Haager Konvention?“).

1.2. In den Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Mitglied der Haager Konvention ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nasser Stempelung des Außenministeriums des betreffenden Staates und Stempel der bulgarischen Botschaft in diesem Staat ausgestellt sein.

1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage „Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine bilaterale Vereinbarung unterzeichnet hat“).

2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.

2.3. Firmengebühr für den Notar.

Bearbeitungszeit der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Eilbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).

Notar

  • Standardbestellung - 2 Arbeitstage;
  • Expressbestellung - 1 Arbeitstag.

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