Dokument, ausgestellt in Bulgarien
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Auszug mit Stempel des Gerichts, Vor- und Nachname sowie Unterschrift des Richters/Vorsitzenden; Vor- und Nachname sowie Unterschrift des Sekretärs. Kann auch als Original mit notarieller Beglaubigung der Unterschrift der Person legalisiert werden, die den Auszug erstellt hat.
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für das Ministerium der Justiz.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments beim Ministerium der Justiz.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
Frist für die Ausführung des Auftrags:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Ministerium der Justiz - 4 Arbeitstage.
Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium - KO
- Standardauftrag - 4 Arbeitstage;
- Schnellauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.
Dokument, ausgestellt in einem anderen Staat
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE aus Staaten, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Mitglieder des Haager Übereinkommens?").
1.2. In den Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Mitglied des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nassem Stempel vom Außenministerium des betreffenden Staates und mit Stempel von der Botschaft Bulgariens in diesem Staat ausgestellt werden.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Staaten, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat").
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Frist für die Ausführung des Auftrags:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Notar
- Standardauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.

