Legalisierung einer Bescheinigung von einer Hochschule

Häufige Fragen zu Übersetzungen, Legalisierung und Online-Bestellungen

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Übersetzung von Dokumenten, beglaubigten Übersetzungen, Legalisierung, Apostille, Preisen, Fristen, Online-Bestellungen und der Arbeit mit den Büros von La Fit Trans.

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Dokument, ausgestellt in Bulgarien

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Original auf dem Formular der Hochschule mit Ausgangsnummer und Datum; es muss angegeben sein, wofür das Dokument benötigt wird; Unterschrift und Stempel der Hochschule.

2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für das Nationale Zentrum für Information und Dokumentation.

2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments beim Nationalen Zentrum für Information und Dokumentation.

2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.

2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.

Bearbeitungszeit der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).

Nationales Zentrum für Information und Dokumentation

  • Standardauftrag - 6 Werktage;
  • Schnellauftrag - 3 Werktage;
  • Expressauftrag - 2 Werktage.

Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten

  • Standardauftrag - 4 Werktage;
  • Schnellauftrag - 2 Werktage;
  • Expressauftrag - 1 Werktag.

Dokument, ausgestellt in einem anderen Staat

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Mit APOSTILLE von Staaten, die Mitglied der Haager Konvention sind (siehe Frage „Welche Staaten sind Mitglieder der Haager Konvention?“).

1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Mitglied der Haager Konvention ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nasser Stempelung des Außenministeriums des jeweiligen Staates und mit Stempel der bulgarischen Botschaft in diesem Staat ausgestellt sein.

1.3. Für Nordmazedonien, Rumänien, Russland und andere Staaten, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage „Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat“).

2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.

2.3. Firmengebühr für den Notar.

Bearbeitungszeit der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).

Notar

  • Standardauftrag - 2 Werktage;
  • Expressauftrag - 1 Werktag.

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