(*Wenn das Dokument vor einem Staat verwendet werden soll, der keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist und keine bilateralen Beziehungen zu Bulgarien hat (z. B. Kanada), siehe Frage "Legalisation kommunaler Dokumente für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens von 1961".)
Dokument, ausgestellt in Bulgarien
1. Anforderungen an die Form des Dokuments.
1.1. Original mit rechteckigem Stempel, der die angebrachten Unterschriften und Stempel der die Urkunde ausstellenden Gemeinde bestätigt.
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für die Bezirksverwaltung der Stadt Sofia.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Bezirksverwaltung der Stadt Sofia.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).
Bezirksverwaltung der Stadt Sofia
- Standardbestellung - von 2 bis 7 Arbeitstagen.
Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium
- Standardbestellung - 4 Arbeitstage;
- Schnellbestellung - 2 Arbeitstage;
- Expressbestellung - 1 Arbeitstag.
Dokument, ausgestellt von einem anderen Staat.
1. Anforderungen an die Form des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE von Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Vertragsparteien des Haager Übereinkommens?").
1.2. In den Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist und kein bilaterales Abkommen besteht, muss es als Original mit nassem Stempel des Außenministeriums des betreffenden Staates und Stempel der bulgarischen Botschaft in dem jeweiligen Staat ausgestellt sein.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien ein unterzeichnetes bilaterales Abkommen hat").
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).
Notar
- Standardbestellung - 2 Arbeitstage;
- Expressbestellung - 1 Arbeitstag.

