Legalisierung einer Bescheinigung über die Scheidung (kirchlich)

Häufige Fragen zu Übersetzungen, Legalisierung und Online-Bestellungen

In diesem Bereich finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zu der Übersetzung von Dokumenten, beglaubigten Übersetzungen, Legalisierung, Apostille, Preisen, Fristen, Online-Bestellungen und der Arbeit mit den Büros von La Fit Trans.

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In Bulgarien ausgestelltes Dokument

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Original mit nassem Stempel und Unterschrift der zuständigen Heiligen Metropolie oder beglaubigte Abschrift durch einen Notar (das Original wird zur Einsicht beigefügt); Bescheinigungen, die vom Rila- und vom Batschkowo-Kloster ausgestellt wurden, müssen nicht von der zuständigen Heiligen Metropolie bestätigt sein.

2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für die Heilige Synode.

2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Heiligen Synode.

2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.

2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium.

Bearbeitungszeit der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).

Heilige Synode - 2 Arbeitstage.

Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Außenministerium

  • Standardbestellung - 4 Arbeitstage;
  • Schnellbestellung - 2 Arbeitstage;
  • Expressbestellung - 1 Arbeitstag.

Im Ausland ausgestelltes Dokument.

1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.

1.1. Mit APOSTILLE von Staaten, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens?").

1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nassem Stempel des Außenministeriums des betreffenden Staates und mit dem Stempel der bulgarischen Botschaft in diesem Staat ausgestellt sein.

1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat").

2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.

2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.

2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.

2.3. Firmengebühr für den Notar.

Bearbeitungszeit der Bestellung:

Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).

Notar

  • Standardbestellung - 2 Arbeitstage;
  • Expressbestellung - 1 Arbeitstag.

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