In Bulgarien ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Abschrift von einem Notar oder Original mit notariell beglaubigten Unterschriften der Personen, die den Bericht erstellt haben.
2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für das Ministerium der Justiz.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments beim Ministerium der Justiz.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten.
Bearbeitungsfrist der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).
Ministerium der Justiz - 4 Arbeitstage.
Direktion "Konsularische Beziehungen" beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten - KR
- Standardbestellung - 4 Arbeitstage;
- Schnellbestellung - 2 Arbeitstage;
- Expressbestellung - 1 Arbeitstag.
In einem anderen Staat ausgestelltes Dokument.
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE aus Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Mitglieder des Haager Übereinkommens?").
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nasser Stempelung durch das Außenministerium des betreffenden Staates und mit Stempel der bulgarischen Botschaft in dem betreffenden Staat ausgestellt sein.
1.3. Für Nordmazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat").
2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Bearbeitungsfrist der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardbestellung); 24 Stunden (Schnellbestellung); innerhalb des Tages (Expressbestellung).
Notar
- Standardbestellung - 2 Arbeitstage;
- Expressbestellung - 1 Arbeitstag.

