(*Wenn das Dokument in einem Staat verwendet werden soll, der nicht Mitglied des Haager Übereinkommens ist und keine bilateralen Beziehungen zu Bulgarien hat (z. B. Kanada), siehe die Frage „Legalisierung von kommunalen Dokumenten für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens von 1961“.)
In Bulgarien ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Original mit rechteckigem Stempel, der die geleisteten Unterschriften und Stempel bestätigt, von der Gemeinde, die das Dokument ausstellt.
2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für die Gebietsverwaltung der Region Sofia-Stadt.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Gebietsverwaltung der Region Sofia-Stadt.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion „Konsularische Beziehungen“ im Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion „Konsularische Beziehungen“ im Außenministerium.
Bearbeitungsfrist der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Gebietsverwaltung der Region Sofia-Stadt
- Standardauftrag - von 2 bis 7 Arbeitstage.
Direktion „Konsularische Beziehungen“ im Außenministerium
- Standardauftrag - 4 Arbeitstage;
- Schnellauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.
Im Ausland ausgestelltes Dokument.
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE von Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens (siehe Frage „Welche Staaten sind Mitglieder des Haager Übereinkommens?“).
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der nicht Mitglied des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nassem Stempel des Außenministeriums des betreffenden Staates und Stempel der bulgarischen Botschaft in diesem Staat ausgestellt werden.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Staaten, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage „Liste der Staaten, mit denen Bulgarien ein unterzeichnetes bilaterales Abkommen hat“).
2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Bearbeitungsfrist der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Notar
- Standardauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.

