(*Wenn das Dokument für einen Staat bestimmt ist, der kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist und keine bilateralen Beziehungen zu Bulgarien hat (z. B. Kanada), siehe Frage "Legalisation von Gemeindedokumenten für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens von 1961")
In Bulgarien ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Original mit rechteckigem Stempel, der die angebrachten Unterschriften und Stempel bestätigt, von der Gemeinde, die das Dokument ausstellt.
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Unternehmensgebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für die Bezirksverwaltung der Region Sofia-Stadt.
2.3. Unternehmensgebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Bezirksverwaltung der Region Sofia-Stadt.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion "Konsularbeziehungen" beim Außenministerium.
2.5. Unternehmensgebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion "Konsularbeziehungen" beim Außenministerium.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Bezirksverwaltung der Region Sofia-Stadt
- Standardauftrag - von 2 bis 7 Arbeitstagen.
Direktion "Konsularbeziehungen" beim Außenministerium
- Standardauftrag - 4 Arbeitstage;
- Schnellauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.
In einem anderen Staat ausgestelltes Dokument.
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE aus Staaten, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens sind (siehe Frage "Welche Staaten sind Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens?").
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit nassem Stempel des Außenministeriums des betreffenden Staates und mit Stempel der Botschaft Bulgariens in diesem Staat ausgestellt sein.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Staaten, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe Frage "Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat").
2. Schritte zur Legalisation des Dokuments und Gebühren.
2.1. Unternehmensgebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Unternehmensgebühr für den Notar.
Bearbeitungszeit der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Schnellauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Notar
- Standardauftrag - 2 Arbeitstage;
- Expressauftrag - 1 Arbeitstag.

