(*Wenn das Dokument für einen Staat verwendet werden soll, der nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist und keine bilateralen Beziehungen mit Bulgarien hat (z. B. Kanada), siehe die Frage „Legalisierung von Gemeindedokumenten für Staaten außerhalb des Haager Übereinkommens von 1961“.)
In Bulgarien ausgestelltes Dokument
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Original mit rechteckigem Stempel, der die angebrachten Unterschriften und Stempel bestätigt, von der Gemeinde, die das Dokument ausstellt.
2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für die Gebietsverwaltung der Region Sofia-Stadt.
2.3. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Gebietsverwaltung der Region Sofia-Stadt.
2.4. Staatliche Gebühr für die Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Außenministerium.
2.5. Firmengebühr für die Einreichung des Dokuments bei der Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Außenministerium.
Bearbeitungsfrist der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Eilauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Gebietsverwaltung der Region Sofia-Stadt
- Standardauftrag - 2 bis 7 Werktage.
Direktion „Konsularische Beziehungen“ beim Außenministerium
- Standardauftrag - 4 Werktage;
- Eilauftrag - 2 Werktage;
- Expressauftrag - 1 Werktag.
Dokument, ausgestellt von einem fremden Staat.
1. Anforderungen an die Ausfertigung des Dokuments.
1.1. Mit APOSTILLE von Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens sind (siehe die Frage „Welche Staaten sind Vertragsparteien des Haager Übereinkommens?“).
1.2. In Fällen, in denen das Dokument aus einem Staat stammt, der nicht Vertragspartei des Haager Übereinkommens ist und keine bilaterale Vereinbarung besteht, muss es als Original mit Nassstempel des Außenministeriums des betreffenden Staates und Stempel der bulgarischen Botschaft in dem betreffenden Staat ausgestellt sein.
1.3. Für Mazedonien, Rumänien, Russland und andere Länder, mit denen wir bilaterale Beziehungen haben, kann das Dokument ohne APOSTILLE legalisiert werden (siehe die Frage „Liste der Staaten, mit denen Bulgarien eine unterzeichnete bilaterale Vereinbarung hat“).
2. Schritte zur Legalisierung des Dokuments und Gebühren.
2.1. Firmengebühr für die Übersetzung des Dokuments.
2.2. Staatliche Gebühr für den Notar.
2.3. Firmengebühr für den Notar.
Bearbeitungsfrist der Bestellung:
Übersetzung - 48 Stunden (Standardauftrag); 24 Stunden (Eilauftrag); innerhalb des Tages (Expressauftrag).
Notar
- Standardauftrag - 2 Werktage;
- Expressauftrag - 1 Werktag.

