Ja. Umfasst eine Online-Bestellung sowohl Übersetzung als auch Legalisierung, können die fertigen Dokumente in Papierform übergeben werden. Dabei handelt es sich um den physischen Satz aus der beauftragten Leistung und nicht nur um einen Ausdruck der elektronischen Datei aus dem Kundenkonto.
Der Inhalt richtet sich nach dem einzelnen Auftrag. Zum Satz können die beglaubigte Übersetzung, Anlagen und Seiten mit Beglaubigungen, Apostille oder einer anderen vereinbarten Legalisierung gehören. Wurde das Original des Ausgangsdokuments für das Verfahren eingereicht, wird auch seine Rückgabe in die Übergabe einbezogen.
Der fertige Satz kann in einem vereinbarten Büro von La Fit Trans abgeholt oder per Kurier an eine Adresse in Bulgarien geschickt werden. Übergabeart, Empfänger und Kurierkosten werden im Angebot erfasst oder vor dem Versand im Auftrag bestätigt.
Die Papierform wird auf das Land und die Stelle abgestimmt, bei der die Dokumente vorgelegt werden. Manchmal genügt eine beglaubigte Übersetzung; in anderen Fällen sind Original, angefügte Beglaubigung, Apostille oder mehrere aufeinanderfolgende Bestätigungen erforderlich. La Fit Trans koordiniert die Ausführung nach dem angegebenen Verwendungszweck.
Bei einem laufenden Online-Auftrag kann die Übergabe über einen Auftragskommentar oder das gewählte Büro geklärt werden. Elektronische Kopie, Papierunterlagen und die Rückgabe eingereichter Originale bleiben dadurch getrennt, während der Versand nach Abschluss aller enthaltenen Leistungen organisiert wird.

