UP-3 ist eine bulgarische Bescheinigung über Versicherungs- beziehungsweise Beschäftigungszeiten, die anhand von Lohnunterlagen, Verträgen und weiteren Beschäftigungsnachweisen ausgestellt wird. Sie weist die Dauer der Zeiten und nicht die Höhe des Versicherungseinkommens aus. Für die Verwendung im Ausland müssen Anfangs- und Enddaten, Zeiteinheiten, Tätigkeit, Arbeitszeitregelung, Ausstellerangaben und Erläuterungen genau erhalten bleiben.
Was bescheinigt das Formular UP-3?
Es bestätigt die Dauer der Versicherungs- oder Beschäftigungszeit einer bestimmten Person bei einem bestimmten Versicherer. Ausgewiesen werden können Jahre, Monate, Tage oder Stunden sowie getrennte Abschnitte mit verschiedenen Arbeitsregelungen. UP-3 enthält kein monatliches Versicherungseinkommen und ist weder UP-2 noch einem Arbeitsbuch oder einer Rentenbescheinigung gleichzusetzen.
Wer stellt UP-3 aus und wo wird es angefordert?
Üblicherweise stellt der Arbeitgeber oder ein anderer Versicherer, der die Lohn- und Primärunterlagen verwahrt, die Bescheinigung aus; zuständig kann auch sein Rechtsnachfolger sein. Wurden die Akten eines aufgelösten Versicherers dem bulgarischen Sozialversicherungsarchiv übergeben, wird der Nachweis dort beantragt. Das Archiv kann einen anderen amtlichen Vordruck verwenden, weshalb die tatsächliche Bezeichnung maßgeblich ist.
Worin unterscheiden sich UP-3 und UP-2?
UP-3 belegt Zeitraum und Dauer der Versicherungszeit, während UP-2 das versicherungspflichtige Einkommen nach Monaten aufführt. Beide Dokumente können dieselbe Person und denselben Arbeitgeber betreffen, bestätigen aber unterschiedliche Tatsachen und enthalten andere Tabellen. In der Übersetzung werden weder die Bezeichnungen vertauscht noch die Angaben zusammengeführt.
Welche Angaben prüfen wir vor der Übersetzung?
Wir vergleichen Namen und Kennziffern der Person, Firmenbezeichnung des Versicherers, Tätigkeit, Beschäftigungsgrundlage, Anfang und Ende, berechnete Dauer, Unterbrechungen, Arbeitszeit, Arbeitskategorie, Nummer, Datum, Unterschriften, Stempel und Hinweise. Alle Seiten und Anlagen werden benötigt. Ein unleserliches Datum oder eine abweichende Summe wird vor der Gestaltung geklärt.
Wie werden Zeiträume und Dauer übertragen?
Kalenderzeiträume und Berechnungen des Ausstellers werden nicht eigenständig neu berechnet. Die Unterschiede zwischen Jahren, Monaten, Tagen und Stunden sowie zwischen Voll- und Teilzeit bleiben bestehen. Enthält der Vordruck eine Gesamtsumme, einen Faktor oder einen amtlichen Vermerk, wird dieser eindeutig der betreffenden Zeile zugeordnet.
Ist immer eine Apostille oder andere Beglaubigung erforderlich?
Nein. Entscheidend sind Aussteller, Zielland, empfangende Stelle und die anwendbare internationale Regelung. Mitunter genügt die Übersetzung, andernorts wird eine beglaubigte Übersetzung oder eine vorherige Bestätigung von Unterschrift beziehungsweise Dokument verlangt. Die Verfahrensschritte werden deshalb erst nach Prüfung festgelegt.
Kann ein Angebot anhand einer elektronischen Kopie erstellt werden?
Für die Einschätzung genügt meist eine gut lesbare Farbkopie des vollständigen Dokuments einschließlich Rückseiten, Fortsetzungsblättern und Anlagen. Bei elektronischer Signatur ist die ursprüngliche Datei erforderlich, nicht nur ein Bildschirmbild. Für Beglaubigung oder Vorlage kann später das Papieroriginal, eine prüfbare elektronische Datei oder eine besondere Kopie verlangt werden.
Wie werden Preis und Bearbeitungszeit bestimmt?
Der Kunde sendet die vollständige Bescheinigung und nennt Sprache, Land, Empfänger, gewünschten Termin und Zahl der Exemplare. Das Angebot folgt nach Prüfung von Umfang, Tabellen, Lesbarkeit und erforderlichen Beglaubigungen. Preis und Zeitrahmen betreffen so die tatsächliche Übersetzungs- und Vorbereitungsleistung, nicht Gebühren oder Fristen einer externen Behörde.

