UP-2 ist ein bestätigtes bulgarisches Formular, in dem der Versicherungsträger oder sein Rechtsnachfolger das versicherungspflichtige Einkommen monatsweise ausweist. Es dient vor allem dem Einkommensnachweis für Rentenzwecke. Bei Verwendung außerhalb Bulgariens muss die Übersetzung Zeiträume, Beträge, Währung, Grundlage und Ausstellerangaben genau erhalten; die Beglaubigung richtet sich nach dem Empfänger.
Was bescheinigt das Formular UP-2?
Die Bescheinigung weist das Versicherungseinkommen für die angegebenen Monate und den erfassten Zeitraum aus. Sie ist kein Nachweis über Beschäftigungs- oder Versicherungszeiten und darf nicht mit UP-3 oder anderen Archivbescheinigungen verwechselt werden. Die Übersetzung übernimmt die genaue Formularbezeichnung und den vom Aussteller genannten Zweck.
Wer darf die Bescheinigung ausstellen?
UP-2 wird gewöhnlich vom Arbeitgeber oder einem anderen Versicherungsträger ausgestellt, der die Lohnunterlagen verwahrt, beziehungsweise von dessen Rechtsnachfolger. Wurde der Träger ohne Rechtsnachfolger beendet und wurden die Unterlagen dem Sozialversicherungsarchiv übergeben, kann die entsprechende Bescheinigung beim bulgarischen Sozialversicherungsinstitut beantragt werden. Zuerst ist daher der tatsächliche Verwahrer zu klären.
Wann kann UP-2 heute noch benötigt werden?
Für viele Zeiträume liegen elektronische Versicherungsdaten vor, doch UP-2 bleibt ein gültiges Formular. Es kann für ältere Zeiten, bei fehlenden oder strittigen Einträgen, in internationalen Rentenverfahren oder auf ausdrückliche Anforderung einer ausländischen Stelle erforderlich sein. Welche Nachweise genügen, entscheidet der Empfänger.
Welche Angaben prüfen wir vor der Übersetzung?
Geprüft werden Namen und Identifikatoren, Angaben zum Versicherungsträger, Tätigkeit und Zeitraum, Monatszeilen, Beträge, Währung, Ausstellungsgrund, Aktenzeichen, Datum, Unterschriften, Siegel und Erläuterungen. Alle Seiten, Fortsetzungen und Anlagen werden benötigt. Unleserliche Beträge oder unstimmige Summen werden vor der Gestaltung geklärt.
Wie werden Beträge, Zeiträume und Währungen übertragen?
Zahlen werden weder neu berechnet noch eigenmächtig vereinheitlicht. Monat, Jahr, eingetragener Betrag, Währung und die Wiedergabe in Ziffern oder Worten bleiben erhalten. Enthält das Formular verschiedene Währungen oder einen Währungswechsel, werden die Zeitabschnitte wie in der Vorlage getrennt dargestellt.
Ist immer eine Apostille oder Beglaubigung nötig?
Nein. Aussteller kann eine Behörde, Gemeinde, ein Unternehmen oder ein anderer Versicherungsträger sein; ausländische Empfänger stellen unterschiedliche Anforderungen. Mitunter genügt eine Übersetzung, manchmal ist eine beglaubigte Übersetzung oder zunächst eine Unterschriftsbeglaubigung mit weiterer Bestätigung nötig. Entscheidend sind Aussteller, Zielstaat und Verwendungszweck.
Reicht eine elektronische Kopie für das Angebot?
Für die Einschätzung genügt gewöhnlich eine gut lesbare Farbkopie des vollständigen Dokuments. Bei elektronischer Signatur ist die originale elektronische Datei statt eines Fotos der ersten Seite erforderlich. Für Beglaubigung oder Einreichung kann ein Papieroriginal, eine prüfbare elektronische Datei oder eine besonders bestätigte Kopie verlangt werden.
Wie werden Preis und Bearbeitungszeit bestimmt?
Der Kunde sendet das vollständige UP-2 und nennt Sprache, Staat, Empfänger, Termin und Anzahl der Ausfertigungen. Das Angebot folgt nach Prüfung von Umfang, Tabellen, Lesbarkeit und erforderlicher Bestätigung. Es bildet die tatsächliche Übersetzungs- und Vorbereitungsarbeit ab, ohne fremde Behördenfristen oder Gebühren einzubeziehen.

