Eine akademische Bescheinigung beschreibt einen Teil oder den gesamten Studienverlauf und enthält meist Fächer, Noten, Leistungspunkte, Stundenumfang, Semester und Angaben zur Hochschule. Sie kann ein Diplom begleiten, ein nicht abgeschlossenes Studium dokumentieren oder bei Hochschulwechsel, Bewerbung, Anerkennung eines Studienabschnitts und beruflichen Verfahren dienen. Deshalb ist sie nicht automatisch einem Diplom oder Diploma Supplement gleichgestellt.
Ob die akademische Bescheinigung legalisiert werden muss, bestimmt die empfangende Institution. Manchmal genügt eine genaue oder beglaubigte Übersetzung; in anderen Fällen werden Original, amtliche Kopie, Apostille oder weitere Bestätigung verlangt. Die Legalisation bestätigt die Herkunft von Unterschrift oder Siegel und die Funktion der unterzeichnenden Person. Sie bewirkt weder die Anerkennung eines Abschlusses noch bestätigt sie selbstständig die eingetragenen Noten.
Bei einer Bescheinigung einer bulgarischen Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung werden Aussteller, Unterschriften und Siegel, Registriernummer, Datum und die Verbindung aller Seiten geprüft. Verlangen Zielstaat und Empfänger eine Apostille, veröffentlicht NACID die Verwaltungsleistung Nr. 921 für geeignete Bildungs- und Bescheinigungsdokumente dieser Einrichtungen. Maßgeblich ist das konkrete Dokument und nicht nur seine Bezeichnung.
Für einen Staat des Haager Übereinkommens ersetzt die Apostille gewöhnlich die vollständige diplomatische Legalisation. Ein Rechtshilfevertrag kann die Apostille entbehrlich machen, während für ein anderes Land ein konsularischer Weg nötig sein kann. Auch ohne formelle Beglaubigung darf eine Hochschule, ein Arbeitgeber oder eine Behörde eigene Vorgaben zu Sprache, Übersetzungsart, Ausstellungsdatum und Einreichung festlegen.
Eine ausländische akademische Bescheinigung für Bulgarien folgt den Regeln des Ausstellungsstaates und den Anforderungen des konkreten bulgarischen Empfängers. Je nach Herkunft kommen Apostille, Befreiung aufgrund eines Vertrages oder vollständige Legalisation und anschließend die bulgarische Übersetzung in Betracht. Die Beglaubigung einer Kopie oder der Unterschrift eines Übersetzers ersetzt nicht die erforderliche Bestätigung der ausländischen öffentlichen Urkunde.
In der Übersetzung bleiben Namen von Studierenden und Institutionen, Abschluss und Fachrichtung, Fächer, Leistungspunkte, Stundenumfang, Noten und Bewertungsskala einheitlich. Tabellen, Hinweise, Siegel und Anlagen gehören zum Aussagegehalt. Wird die Bescheinigung mit Diplom, Supplement oder Immatrikulationsnachweis eingereicht, erleichtern einheitliche Terminologie und Namensschreibung das Verständnis des gesamten Satzes.
La Fit Trans prüft eine lesbare Kopie aller Seiten, Ausstellungs- und Verwendungsstaat sowie die Hinweise des Empfängers. Das Angebot umfasst danach die erforderliche Übersetzung, Beglaubigung, Apostille oder administrative Abwicklung; Preis und Dauer richten sich nach dem tatsächlichen Dokument. Amtliche Quellen sind die NACID-Dienste zur Apostille von Bildungsdokumenten und die Hinweise des bulgarischen Außenministeriums zur Legalisation.

