Das bulgarische Justizministerium erteilt Apostillen für öffentliche Urkunden, die von einer Behörde oder Amtsperson im Zusammenhang mit der Rechtspflege ausgestellt wurden. Dazu gehören gerichtliche Akte und Dokumente von Staatsanwälten, Gerichtssekretären oder Zustellungsbeamten sowie notarielle Urkunden und amtliche notarielle Beglaubigungen.
Typische Beispiele sind Gerichtsentscheidungen, Bescheinigungen und beglaubigte Gerichtsabschriften, Führungszeugnisse, notarielle Urkunden, notariell beglaubigte Vollmachten und Erklärungen sowie amtliche Bestätigungen eines Datums oder einer Unterschrift auf einer Privaturkunde. Maßgeblich sind die Herkunft des Aktes und die amtliche Eigenschaft des Unterzeichners. Die Verwendung im Ausland allein macht nicht jedes Dokument zu einer Urkunde, die das Justizministerium apostilliert.
Eine gerichtliche Urkunde wird grundsätzlich im Original oder als ordnungsgemäß beglaubigte Abschrift vorgelegt. Gericht, Datum, Unterschriften und Siegel müssen überprüfbar sein. Bei notariellen Dokumenten werden Notar, Art der Beglaubigung und die eingetragenen Angaben geprüft.
Bei einer Vollmacht zur Verfügung über eine Immobilie beglaubigt der Notar sowohl die Unterschrift als auch den Inhalt. Für diese beiden Beglaubigungen werden zwei getrennte Apostillen angebracht. Eine gleichartige Vollmacht, die von einem Bürgermeister oder Gemeindesekretär beglaubigt wurde, erhält nach diesem Verfahren keine Apostille des Justizministeriums.
Auch die notariell beglaubigte Kopie eines Dokuments einer medizinischen Einrichtung kann in die Zuständigkeit des Ministeriums fallen, weil die Apostille die notarielle Beglaubigung der Kopie bestätigt. Das bedeutet nicht, dass jeder Arztbericht oder Entlassungsbericht unmittelbar vom Ministerium apostilliert wird.
Bildungsnachweise, Dokumente von Gemeindeverwaltungen und andere Verwaltungsakte haben andere zuständige Stellen. Je nach Aussteller erteilen NACID, eine Bezirksverwaltung oder das bulgarische Außenministerium die Apostille. Das konkrete Verfahren richtet sich zusätzlich nach dem Staat, in dem das Dokument vorgelegt wird.
La Fit Trans kann den gesamten Unterlagensatz prüfen und die benötigten Originale, Abschriften, notariellen Beglaubigungen, Übersetzungen und Apostillen bestimmen. Übersetzung und amtliche Bestätigung bleiben getrennte Leistungen, können aber mit festgelegtem Preis, Termin und Zustellweg in einem Auftrag koordiniert werden.
Amtliche Informationen: Bulgarisches Justizministerium — https://www.justice.government.bg/home/index/405477f9-ca92-4a86-8e35-6a117d8c862f und Apostillenregister — https://apostil.mjs.bg/.

