Eine notariell beglaubigte Erklärung kann die Zustimmung zu einer Reise eines Kindes, Angaben zu Anschrift oder Unterkunft, den Familienstand, eine Vertretungsbefugnis, die Herkunft von Mitteln, eine gegenüber einer Handelsbehörde erklärte Tatsache oder eine andere persönliche beziehungsweise unternehmerische Erklärung betreffen. Der Verwendungszweck bestimmt, welche Angaben wesentlich sind und ob Original, beglaubigte Abschrift, Übersetzung oder weitere Bestätigung verlangt werden.
Die Unterschriftsbeglaubigung bestätigt, dass die genannte Person vor dem Notar unterschrieben oder ihre Unterschrift anerkannt hat. Sie bestätigt nicht automatisch die Richtigkeit sämtlicher erklärter Tatsachen. Sind Unterschrift und Inhalt zugleich beurkundet, wird dies im notariellen Vermerk ausdrücklich angegeben. Die Übersetzung erhält diesen Unterschied, da beide Formen für den Empfänger unterschiedliche Rechtswirkungen haben können.
Eine bulgarische Erklärung zur Verwendung im Ausland enthält regelmäßig Erklärungstext, notariellen Vermerk, Registernummer, Datum, Namen und Amtsbezirk des Notars, Unterschrift und Siegel. Gilt im Zielland das Haager Übereinkommen und wird eine Apostille verlangt, bestätigt die zuständige Behörde Unterschrift, Eigenschaft und Siegel des Notars, nicht aber den Wahrheitsgehalt der Erklärung.
Für notariell beglaubigte Erklärungen gibt es keinen einheitlichen Weg. Ein internationaler Vertrag kann die Apostille entbehrlich machen; ein bestimmter Empfänger kann eine beglaubigte Übersetzung ohne weitere Legalisation akzeptieren. Außerhalb eines anwendbaren Übereinkommens oder Vertrags können aufeinanderfolgende Bestätigungen bulgarischer Behörden und der diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes erforderlich sein.
Eine ausländische notarielle Erklärung für Bulgarien wird nach Herkunftsstaat, Stellung des Notars und Anforderungen des bulgarischen Empfängers beurteilt. Eine Apostille bestätigt gegebenenfalls Unterschrift und Eigenschaft des ausländischen Notars. Ein Rechtshilfeabkommen kann sie ersetzen; andernfalls ist die jeweils geltende konsularische Legalisationskette maßgeblich.
Die Übersetzung umfasst ungekürzt Erklärung, Notarvermerk, Siegel, Stempel, Registernummern, Apostille und sämtliche Anlagen. Namen, Anschriften, Ausweisnummern und Daten werden einheitlich wiedergegeben. Leere Felder, handschriftliche Ergänzungen, Berichtigungen und unleserliche Angaben werden kenntlich gemacht, ohne neuen Inhalt zu schaffen oder den Rechtssinn zu verändern.
Bei zweisprachigen Erklärungen werden beide Fassungen verglichen und es wird festgestellt, auf welchen Text sich der Notarvermerk bezieht. Elektronisch signierte Dateien, Scans und Papieroriginale sind nicht in jedem Verfahren austauschbar. Die vom Empfänger akzeptierte Form entscheidet über Übersetzung, Beglaubigung der Übersetzung, Apostille, konsularische Legalisation oder eine reine redaktionelle Prüfung.
La Fit Trans prüft Dokument, Zielland und Empfängeranforderungen und erstellt ein Angebot für den konkreten Umfang von Übersetzung und Beglaubigungen. Preis und Bearbeitungszeit richten sich nach Sprache, Umfang, Lesbarkeit, Art des Notarvermerks, Anlagen und erforderlichen Behördenschritten.
Offizielle Informationen bieten der Apostille-Dienst des bulgarischen Justizministeriums und die bulgarische Regelung zur Legalisation, Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten.

