Ein Vertrag kann Arbeits-, Handels-, Miet-, zivilrechtliche oder andere Beziehungen regeln und wird häufig zusammen mit Anlagen, Nachträgen, Vollmachten und Nachweisen vorgelegt. Die Übersetzung muss alle für den Empfänger wichtigen Teile erfassen: Parteien, Gegenstand, Fristen, Beträge, Währung, Unterschriften, Stempel und Verweise auf Anlagen. Ein unvollständiger Satz oder unterschiedlich geschriebene Namen kann die Annahme erschweren, auch wenn der Haupttext richtig übersetzt ist.
Die meisten Verträge sind Privaturkunden, doch Gesetz oder Verfahren können eine bestimmte Form verlangen. Ein Notar kann je nach Amtshandlung Unterschrift, Datum, Inhalt oder Abschrift beglaubigen. Dadurch werden Tatsachen und Zusagen des Vertrags nicht automatisch bestätigt. Bei der Prüfung werden deshalb Vertrag, notarielle Bescheinigung und ein möglicher öffentlicher Akt, auf den eine Apostille anwendbar sein kann, getrennt betrachtet.
Bei einem in Bulgarien erstellten Vertrag für das Ausland werden zuerst Zielland und empfangende Stelle geklärt. Der Empfänger kann eine Fachübersetzung akzeptieren, eine beglaubigte Übersetzung oder eine notarielle Abschrift mit anschließender Bestätigung verlangen. Eine Apostille wird nicht automatisch auf jeden privaten Vertrag gesetzt; maßgeblich sind die amtliche Beglaubigung, das Land und die geltenden internationalen Regeln.
Ein ausländischer Vertrag für Bulgarien wird nach Ausstellungsstaat, vorhandenen Bestätigungen und Zweck beurteilt. Der Weg kann von der Haager Konvention, einem Rechtshilfeabkommen oder der konsularischen Legalisation abhängen, doch eine genaue bulgarische Übersetzung bleibt erforderlich. Eigene Vorgaben des Empfängers werden vor der Angebotserstellung mit der Form des Originals abgeglichen.
Die juristische Übersetzung gibt Definitionen, Rechte, Pflichten, Fristen, Kündigungsgründe und Rechtswahlklauseln einheitlich wieder. Namen der Parteien, Firmennummern, Anschriften, Bankdaten, Zahlen und Daten werden zwischen Vertrag und Anlagen abgeglichen. Begriffe ohne direkte Entsprechung werden nach ihrer Funktion im Dokument übertragen, ohne rechtliche Auslegung oder nicht im Original enthaltene Angaben hinzuzufügen.
Bei zweisprachigen Verträgen wird geklärt, welche Sprachfassung maßgeblich ist und ob eine oder beide Fassungen abzugleichen sind. Bei elektronisch signierten Dateien bleiben sichtbare Signatur- und Prüfdaten erhalten; Scans werden auf Lesbarkeit, fehlende Seiten und vollständige Anlagen geprüft. Ist für die Beglaubigung ein Original oder Papierexemplar nötig, wird dies vor der administrativen Bearbeitung festgestellt.
Preis und Bearbeitungszeit hängen von Sprachpaar, Umfang, Komplexität der Klauseln, Dateiqualität, Anzahl der Exemplare und verlangten Beglaubigungen ab. La Fit Trans bietet Übersetzung, redaktionelle Prüfung, Vorbereitung beglaubigter Exemplare und Unterstützung beim anwendbaren Verfahren. Nach Sichtung des Vertrags erhält der Kunde ein konkretes Angebot für das benötigte Ergebnis, ohne pauschal gleiche Gebühren und Fristen anzusetzen.
Ausgangspunkt ist die Information des bulgarischen Außenministeriums über ausländische Dokumente und von Privatpersonen unterzeichnete Schriftstücke. Das Justizministerium erläutert Apostillen für Akte von Gerichten und Notaren, und das Außenministerium veröffentlicht geltende Vorschriften und Formulare für Beglaubigung und Legalisation.

