Die bulgarische Bescheinigung über Änderungen der ständigen Anschrift ist eine eigenständige Gemeindeurkunde. Nach dem amtlichen Muster weist sie anhand der nationalen Bevölkerungsdatenbank die ständigen Anschriften einer Person seit dem 1. Januar 2000 aus. Dieser Verlauf darf nicht auf eine bloße Bescheinigung der heutigen Anschrift verkürzt werden.
Was weist diese Bescheinigung genau aus?
Sie stellt die Folge der im erfassten Zeitraum registrierten ständigen Anschriften dar. Einzelne Einträge können Anschrift, Ort sowie Datum der Anmeldung oder Änderung enthalten. Die Urkunde beweist weder Eigentum an einer Wohnung noch für sich allein den lückenlosen tatsächlichen Aufenthalt an jeder genannten Anschrift.
Worin unterscheidet sie sich von einer Bescheinigung der ständigen Anschrift?
Die einfache Bescheinigung nennt die zuletzt angemeldete ständige Anschrift; die Änderungsbescheinigung enthält dagegen den Anschriftsverlauf. Ein Empfänger, der nur den neuesten Stand verlangt, kann eine Urkunde mit anderer Funktion ablehnen. Deshalb prüfen wir amtlichen Titel und Verwendungszweck und vertauschen die Bezeichnungen nicht.
Ist sie von Änderungen der aktuellen Anschrift zu unterscheiden?
Ja. Ständige und aktuelle Anschrift sind getrennte bulgarische Registerangaben. Für Änderungen der aktuellen Anschrift existiert eine andere Bescheinigung. Die Übersetzung erhält die genaue Kategorie des Originals, denn ein Austausch der Begriffe kann den Beweiswert für eine ausländische Stelle verändern.
Welche Angaben werden vor der Übersetzung geprüft?
Wir gleichen Namen und Kennziffer der Person, jede Anschriftszeile, sämtliche Daten, Orte, Gemeinde oder Bezirk sowie Geschäftszeichen und Ausstellungsdatum ab. Hinzu kommen Unterschrift, Siegel, elektronische Signatur oder Prüfdaten und die Vollständigkeit aller Seiten. Unleserliche oder abgeschnittene Einträge werden vorher geklärt.
Wie werden Namen, Anschriften und Daten wiedergegeben?
Namen werden mit dem Identitätsdokument abgestimmt, das zusammen mit der Übersetzung vorgelegt wird. Anschriftsbestandteile bleiben geordnet und erkennbar; für Straße, Viertel, Eingang oder Verwaltungseinheit werden keine erfundenen ausländischen Entsprechungen eingesetzt. Daten erscheinen eindeutig, auch wiederholte Registereinträge bleiben erhalten.
Wie wird eine elektronisch ausgestellte Urkunde bearbeitet?
Bei einer elektronischen Bescheinigung benötigen wir die Originaldatei einschließlich vorhandener Signatur- und Prüfdaten. Ausdruck oder Foto können Teile der Authentifizierung verlieren. Eine Papierurkunde wird vollständig mit Rückseiten und Anlagen geprüft. Die Ausfertigung richtet sich nach der Quelle und den Vorgaben des Empfängers.
Sind Apostille und beglaubigte Übersetzung immer erforderlich?
Für die Zielländer gilt kein einheitlicher Ablauf. Bestimmungsstaat, internationales Regelwerk, empfangende Stelle und Dokumentenform entscheiden über einfache oder beglaubigte Übersetzung, Apostille oder andere Bestätigung. Der konkrete Fall wird geprüft, ohne automatisch eine feste Behördenkette in Sofia anzunehmen.
Wie erhalten Sie Preis und Bearbeitungszeit?
Der Kunde sendet eine lesbare Datei oder Bilder sämtlicher Seiten und nennt Zielland, Empfänger, Sprache, Zweck, Anzahl der Exemplare und Wunschtermin. Der Kunde gibt an, ob ein elektronisches Original oder Papier vorliegt. Nach der Prüfung trennt das Angebot Übersetzung, Redaktion, anwendbare Beglaubigung, Verwaltungshilfe und Zustellung.

