Die bulgarische Bescheinigung über die aktuelle Anschrift gibt die am Ausstellungstag im Bevölkerungsregister eingetragene Anschrift einer Person wieder. Sie kann für Aufenthalt, Arbeit, Ausbildung, Sozialleistungen, Bankangelegenheiten oder andere Verfahren im Ausland verlangt werden. Die Übersetzung muss die Art der Anschrift sowie Personendaten, ausstellende Verwaltung und amtliche Vermerke eindeutig wiedergeben.
Was weist die aktuelle Anschrift nach?
Die aktuelle Anschrift ist die Anschrift, an der die Person zum jeweiligen Zeitpunkt lebt und die nach dem bulgarischen Melderecht erklärt wurde. Die Bescheinigung gibt den Registereintrag wieder. Sie beweist für sich allein weder Eigentum oder Mietrecht noch Steuerwohnsitz, Staatsangehörigkeit oder einen tatsächlichen Aufenthalt während eines bestimmten Zeitraums, sofern der Empfänger ihr nicht nach eigenen Regeln diese Wirkung beimisst.
Wie unterscheidet sie sich von der Bescheinigung über die ständige Anschrift?
Ständige und aktuelle Anschrift sind getrennte Registerangaben und können voneinander abweichen. In der Übersetzung ersetzen wir den einen Begriff daher nicht durch den anderen und verwenden keine unbestimmte Sammelbezeichnung. Gehören beide Bescheinigungen zu einem Unterlagensatz, werden sie sprachlich einheitlich, aber als selbstständige Dokumente bearbeitet.
Wer stellt die Bescheinigung aus und wie wird sie beantragt?
Bescheinigungen aus dem bulgarischen Bevölkerungsregister werden von Gemeindeverwaltungen ausgestellt. Je nach Dienst und Antragsweg kann die betroffene Person, ein gesetzlicher Vertreter oder eine ausdrücklich bevollmächtigte Person den Antrag stellen. Unterlagen, Gebühr, Bearbeitungszeit und Zustellung werden bei der ausstellenden Verwaltung geprüft und nicht für alle Gemeinden pauschal vorausgesetzt.
Welche Angaben prüfen wir vor der Übersetzung?
Wir prüfen Namen und Identifikationsdaten, die vollständige Anschrift, Datum, Geschäftszeichen, Ausstellungsgrund, Behördenbezeichnung, Unterschrift, Siegel sowie Hinweise auf elektronische Signatur oder Prüfung. Sämtliche Seiten und Anlagen werden benötigt. Ein unleserliches Feld oder eine vom Pass abweichende Schreibweise wird vor der Ausfertigung geklärt.
Wie werden Namen und Anschrift übertragen?
Die Namen werden mit dem Reisepass oder dem Identitätsdokument abgeglichen, das zusammen mit der Bescheinigung vorgelegt wird. Die Anschrift wird so übertragen, dass Staat, Ort, Straße, Hausnummer, Eingang und weitere Bestandteile erkennbar bleiben, ohne ihre Verwaltungsbedeutung zu verändern. Bei Bedarf steht die bulgarische Originalschreibweise neben der Übersetzung.
Sind Apostille und beglaubigte Übersetzung immer erforderlich?
Nein. Entscheidend sind Bestimmungsstaat, anwendbare internationale Regeln, Empfänger und Dokumentenform. Für bestimmte öffentliche Urkunden innerhalb der Europäischen Union kann die Apostille entfallen und ein mehrsprachiges Standardformular verfügbar sein. In anderen Fällen können Apostille, beglaubigte Übersetzung oder konsularische Schritte verlangt werden. Wir prüfen den konkreten Verwendungszweck vor Auftragserteilung.
Kann eine elektronische Bescheinigung oder Kopie verwendet werden?
Das hängt davon ab, ob der Empfänger die elektronische Signatur, den Prüfcode oder eine andere Authentifizierung kontrollieren kann. Für die Übersetzung benötigen wir das vollständige Dokument einschließlich Signaturseite oder Prüfanleitung. Für ein Angebot kann eine Kopie genügen, während für Beglaubigung und Vorlage ein Original oder die amtliche elektronische Datei verlangt werden kann.
Wie werden Preis und Bearbeitungszeit bestimmt?
Der Kunde sendet eine lesbare Kopie aller Seiten und nennt Bestimmungsstaat, Empfänger, Sprache, Anzahl der Exemplare und Wunschtermin. Nach Prüfung unterscheidet das Angebot Übersetzung, Lektorat, erforderliche Beglaubigung, Verwaltungshilfe und Zustellung. Es bezieht sich damit auf den tatsächlichen Unterlagensatz und verspricht keine Gebühren oder Fristen fremder Behörden.

