Die bulgarische Erbenbescheinigung führt die gesetzlichen Erben einer verstorbenen Person anhand des Bevölkerungsregisters und der Prüfung durch die Gemeindeverwaltung auf. Sie wird bei Nachlassimmobilien, Bankguthaben, Renten, Versicherungen, Steuern und anderen Verfahren verwendet. Die Übersetzung muss die Beziehungen zwischen dem Erblasser, allen eingetragenen Erben und den amtlichen Anmerkungen genau erhalten.
Was bescheinigt das Dokument?
Die Bescheinigung nennt die Erben der verstorbenen Person nach den von der Gemeindeverwaltung geprüften Angaben. Sie bezeichnet den Erblasser und die zum Ausstellungszeitpunkt eingetragenen Erben. Allein beweist sie weder das Eigentum noch die Annahme der Erbschaft und verteilt keine Anteile an einem bestimmten Vermögenswert. Dafür können weitere Urkunden erforderlich sein.
Wo wird sie ausgestellt und wer darf sie beantragen?
Zuständig ist die Gemeinde, der Stadtbezirk oder die Ortsverwaltung am letzten ständigen Wohnsitz der verstorbenen Person. Antragsteller ist gewöhnlich ein Erbe, sein gesetzlicher Vertreter oder eine ausdrücklich bevollmächtigte Person; in vorgesehenen Fällen kommt auch eine andere Person mit nachgewiesenem rechtlichem Interesse infrage. Unterlagen und Zustellung werden bei der zuständigen Verwaltung geprüft.
Welche Angaben müssen auf der Kopie erkennbar sein?
Wir prüfen Namen und Identifikationsdaten des Erblassers, Sterbedatum und Sterbeort, Nummer des Sterbeeintrags sowie alle genannten Erben. Verwandtschaft, Daten, bereits verstorbene Erben, Eintritt von Abkömmlingen, Hinweise, Geschäftszeichen, Ausstellungsdatum, Unterschrift und Siegel können übersetzungsrelevant sein. Jede Seite, Fortsetzung und sichtbare Berichtigung gehört zur Prüfung.
Was wird vor der Übersetzung abgeglichen?
Die Namen werden mit Reisepässen und Begleitunterlagen verglichen, damit in lateinischer Schrift oder der Zielsprache eine einheitliche Schreibweise verwendet wird. Außerdem gleichen wir Nummern, Daten, Verwandtschaftsbegriffe, Anschriften, Anmerkungen und den Bezug zum Sterbeeintrag ab. Ein unleserliches Siegel, eine fehlende Seite oder widersprüchliche Schreibweisen werden vor der Ausfertigung geklärt.
Sind Apostille und beglaubigte Übersetzung immer nötig?
Nein. Maßgeblich sind Bestimmungsland, internationale Regelungen, Empfänger und die Frage, ob Original, elektronisches Dokument oder beglaubigte Abschrift akzeptiert wird. Wird für eine bulgarische kommunale Urkunde eine Haager Apostille verlangt, erteilt sie eine Bezirksverwaltung. Zusätzlich prüfen wir, ob die Übersetzung im Bestimmungsstaat angefertigt oder dort anerkannt werden muss.
Ersetzt sie Sterbeurkunde oder Eigentumsnachweise?
Nein. Der Sterbeeintrag belegt das Ereignis, die Erbenbescheinigung dagegen die zum Erbenkreis gehörenden Personen. Eigentumsurkunde, Bankbestätigung, Testament, Gerichtsurteil oder Erbschaftserklärung belegen andere Tatsachen. Verlangt der Empfänger einen Unterlagensatz, wird jedes Dokument nach seiner Funktion übersetzt und die Verbindung zwischen den Unterlagen eindeutig wiedergegeben.
Wann kann eine neue oder ergänzte Bescheinigung erforderlich sein?
Der Empfänger kann eine neu ausgestellte Fassung verlangen; die Verwaltung kann Angaben nach festgestellter Lücke oder neuer Tatsache ergänzen. Eine Übersetzung kann eine alte Kopie, fehlende Seite oder unklare amtliche Bemerkung nicht berichtigen. Wir geben den sichtbaren Inhalt wieder und weisen darauf hin, wenn die Notwendigkeit einer neuen Bescheinigung geprüft werden sollte.
Wie werden Preis und Bearbeitungszeit bestimmt?
Der Kunde sendet eine lesbare Kopie aller Seiten und nennt Land, Empfänger, Sprache, Anzahl der Exemplare und Wunschtermin. Nach der Prüfung trennt das Angebot Übersetzung, Lektorat, erforderliche Beglaubigungen, Verwaltungsschritte und Zustellung. Preis und Zeit beziehen sich auf den konkreten Satz und nicht auf Fristen, die von ausstellenden oder empfangenden Behörden bestimmt werden.

